Kapitalmarktunion: Rat verabschiedet neue Vorschriften für Schwarmfinanzierungsplattformen

Der Rat hat am 20.07.2020 neue Vorschriften verabschiedet, um die Funktionsweise von Schwarmfinanzierungsplattformen in der gesamten EU zu verbessern.
Der neue Rahmen ist Teil des Projekts der Kapitalmarktunion, die den Zugang zu neuen Finanzierungsquellen erleichtern soll. Dadurch werden Hindernisse für Schwarmfinanzierungsplattformen, die ihre Dienstleistungen grenzüberschreitend erbringen wollen, beseitigt, indem die Mindestanforderungen für die Tätigkeit auf ihrem Heimatmarkt und in anderen EU-Ländern harmonisiert werden. Auch wird dadurch die Rechtssicherheit dank gemeinsamer Vorschriften für den Anlegerschutz erhöht.

Die neuen Vorschriften gelten für Schwarmfinanzierungen von bis zu 5 Mio. Euro über einen Zeitraum von 12 Monaten. Größere Beschaffungsaktionen werden in der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) und in der Prospektverordnung geregelt. Auf Gegenleistungen und auf Spenden beruhende Schwarmfinanzierung wird von den vorgeschlagenen Vorschriften nicht erfasst, da sie nicht als Finanzdienstleistung zu betrachten ist.

Die verabschiedeten Vorschriften bieten ein hohes Maß an Anlegerschutz, wobei die Befolgungskosten für die Schwarmfinanzierungsdienstleister berücksichtigt werden: sie enthalten gemeinsame Aufsichts-, Informations- und Transparenzanforderungen und spezifische Anforderungen an nicht kundige Anleger. Es werden maßgeschneiderte Regeln für europäische Schwarmfinanzierungsunternehmen geschaffen, je nachdem, ob sie ihre Finanzmittel in Form von Krediten oder in Form von Investitionen (im Wege von Aktien und Anleihen des Unternehmens, das sich die Finanzmittel beschafft) bereitstellen.

Mit dem Rahmen werden gemeinsame Zulassungs- und Aufsichtsregeln für die zuständigen nationalen Behörden festgelegt. Der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) wird eine wichtige Rolle zukommen, wenn es darum geht, die Koordinierung und Zusammenarbeit durch einen verbindlichen Streitbeilegungsmechanismus und die Entwicklung technischer Standards zu erleichtern.

Hintergrundinformationen und Verfahren

Schwarmfinanzierung ist eine neue alternative Finanzierungsform, bei der – in der Regel über das Internet – direkte Verbindungen zwischen denen, die Geld geben, leihen oder investieren können, und denen, die Finanzmittel für ein bestimmtes Projekt benötigen, hergestellt werden. Für Start-ups und andere KMU sind Bankkredite oft teuer oder nur schwer zu erhalten, da solche Unternehmen keine Bonitätsnachweise vorlegen oder keine handfesten Sicherheiten bieten können. Schwarmfinanzierung kann – vor allem im Anfangsstadium des Unternehmens – eine nützliche alternative Finanzierungsquelle sein.

Am 20.07.2020 hat der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung förmlich angenommen. Die Verordnung muss jetzt noch vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten kann.

Quelle: Rat der EU, Pressemitteilung vom 21.07.2020