Steuern & Recht Kein Kindergeldanspruch wegen Zweitausbildung durch zeitliche Zäsur (hier: Steuerfachangestelltenausbildung und Zweitausbildung an der Wirtschaftsfachschule) 19. Juli 2018 steuerschroeder.de III R 18/17 – Kein Kindergeldanspruch wegen Zweitausbildung durch zeitliche Zäsur (hier: Steuerfachangestelltenausbildung und Zweitausbildung an der Wirtschaftsfachschule)