Keine Änderung eines bestandskräftig festgestellten Grundbesitzwerts für Zwecke der Schenkungsteuer bei Verkauf zu einem niedrigeren Preis

Der Kaufpreis aus einem Grundstücksverkauf zu einem unter dem nach steuerlichen Bewertungsvorschriften ermittelten Grundstückswert ist nach Auffassung des FG Thüringen kein rückwirkendes Ereignis. Eine Änderung von bestandskräftigen Bescheiden über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Schenkungsteuer ist damit nicht möglich. Der Fall liegt zur Revision beim BFH.

Das FG Berlin Brandenburg (Urt. v. 24.03.2010, 3 K 3258/06, DStRE 2010 S. 1136, rkr.) ist in einem ähnlichen Fall zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen.

FG Thüringen, Urt. v. 27.10.2015, 2 K 782/14, Revision anhängig, Az. BFH: II R 60/15, DStRE 2016, S. 1041