Keine Aufrechnung mit der Haftungsschuld des Eigentümers von Gegenständen gegen dessen Steuervergütungsansprüche

BFH, Urteil VII R 34/12 vom 28.01.2014

Leitsatz

Eine Verrechnung der Haftungsschuld des an einem Unternehmen wesentlich beteiligten Eigentümers von Gegenständen mit einem diesem zustehenden Steuerguthaben ist unwirksam.