Keine Befreiung von EEG-Umlage für Unternehmensteile

Keine Befreiung von EEG-Umlage für Unternehmensteile

Kernaussage
Das Erneuerbare-Energien Gesetz (EEG) regelt, dass Betreiber von Windparks, Solar- und Biogasanlagen über 20 Jahre hinweg feste Vergütungen für den von ihnen gelieferten Strom bekommen. Mit der EEG-Umlage werden diese Kosten auf die Endverbraucher verteilt. Das Gesetz befreit unter strengen Voraussetzungen produzierende Unternehmen mit hohem Stromverbrauch von dieser Ökostrom-Umlage. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof stellt nunmehr klar, dass diese Befreiung nicht für unselbständige Unternehmensbereiche beantragt werden kann.

Sachverhalt
2 Unternehmen klagten auf Befreiung von der Ökostrom-Umlage. In dem einen Fall begehrte ein Unternehmen aus der Stahlbranche, dass eine Befreiung für eine Anlage für das Walzen von Stahlplatten erteilt werde. Im zweiten Fall wollte ein Unternehmen, das Kunststoffverpackungen herstellt, für einen Unternehmensteil eine Befreiung erhalten. Streitentscheidende Frage ist, ob ein selbständiger Unternehmensteil vorliegt.

Entscheidung
Unternehmen des produzierenden Gewerbes können nicht nur als Ganzes eine Befreiung von der EEG-Umlage beantragen. Auch einzelne energieintensive Unternehmensteile können ganz oder teilweise von der Ökostrom-Umlage befreit werden. Voraussetzung ist nach dem EEG, dass der Unternehmensteil rechtlich selbstständig seine Geschäfte führt und eine eigene Gewinn- und Verlustrechnung vorlegt. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschied nunmehr, dass in den beiden zu beurteilenden Fällen kein selbständiger Unternehmensteil vorliegt, so dass eine Befreiung von der EEG-Umlage nicht erteilt werden kann. Es handelt sich lediglich um besonders stromintensive Anlagenteile.

Konsequenz
Das Urteil konkretisiert den Begriff des „selbständigen Unternehmensteil“ im Sinne des EEG. Die Urteilsgründe bleiben noch abzuwarten, jedoch ist damit zu rechnen, dass eine Vielzahl von Befreiungsanträgen nach diesem Urteil von dem zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zurückgewiesen wird.