BMF-Schreiben vom 02.01.2025, IV D 1 – S 0512/00034/002/097
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat neue Regelungen zur Erhebung von Kleinbeträgen im Steuerschuldverhältnis bekanntgegeben. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und sowohl Steuerpflichtige als auch Finanzämter bei der Abwicklung kleiner Beträge zu entlasten.
1. Entrichtung von Kleinbeträgen
- Forderungen unter 3,- Euro:
Steuerpflichtige können Beträge unter 3,- Euro unabhängig von ihrer Fälligkeit zusammen mit der nächsten Zahlung entrichten. Der Bescheid enthält hierzu einen entsprechenden Hinweis. - SEPA-Lastschriftverfahren:
Beträge unter 3,- Euro werden erst mit dem nächsten fälligen Betrag abgebucht.
2. Säumniszuschläge
- Zuschläge unter 5,- Euro:
Säumniszuschläge, die weniger als 5,- Euro betragen, werden in der Regel nicht gesondert angefordert, können aber mit anderen fälligen Beträgen kombiniert eingefordert werden.
3. Mahnungen
- Keine Mahnung bei Beträgen unter 10,- Euro:
Beträge unter 10,- Euro werden nicht gemahnt. Diese Grenze gilt für den Gesamtbetrag unter einer Steuernummer, inklusive steuerlicher Nebenleistungen und Säumniszuschläge.
4. Aufrechnung und Umbuchung
Die Kleinbetragsgrenzen schränken die Möglichkeit der Aufrechnung oder Umbuchung nicht ein.
5. Kleinstbeträge
- Erstattungen unter 1,- Euro:
Beträge unter 1,- Euro werden nur auf Antrag oder bei einem Guthaben von mindestens 1,- Euro erstattet. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bescheid aufgenommen. - Nachzahlungsbeträge unter 1,- Euro:
Diese werden erst erhoben, wenn sich aus mehreren Beträgen eine Forderung von mindestens 1,- Euro ergibt. - Verrechnung:
Eine Verrechnung von Erstattungs- und Nachzahlungsbeträgen unter 1,- Euro ist jederzeit möglich.
Missbrauchsvorbehalt
Die Kleinbetragsgrenzen können außer Acht gelassen werden, wenn ein missbräuchliches Verhalten des Steuerpflichtigen vorliegt.
Fazit
Mit der aktualisierten Kleinbetragsregelung wird eine pragmatische Handhabung kleiner Forderungen und Erstattungen eingeführt. Dies entlastet sowohl Steuerpflichtige als auch die Finanzverwaltung und sorgt für effizientere Prozesse.
Haben Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder zur Abwicklung Ihrer Steuerforderungen? Unsere Experten stehen Ihnen gerne beratend zur Seite!