Kohlendioxidwerte von neuen Pkw werden neu berechnet – Kraftfahrzeugsteuergesetz

Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Die Kohlendioxidwerte von neuen Personenkraftwagen werden ab dem 1. September 2018 nach einem anderen Verfahren ermittelt. Einen entsprechenden Entwurf eines sechsten Gesetzes der Bundesregierung zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (18/11234, 18/11683 Nr. 9) hat der Bundestag am Donnerstag, 27. April 2017, bei Enthaltung der Opposition angenommen. Zur Abstimmung lagen eine Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung (18/11532) sowie die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (18/12143) vor. Die Reden wurden zu Protokoll gegeben.

Neues Verfahren zur Messung der Abgasemissionen

Der Stichtag, der 1. September 2018, soll laut Entwurf auch für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer gelten. Zur Anwendung komme in Zukunft eine weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge („Worldwide harmonized light duty test procedure“ – WLTP), so die Bundesregierung. Ohne die Übernahme des neuen Verfahrens wäre eine sachgerechte, gleichmäßige Besteuerung nicht möglich. (sas/27.04.2017)

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.04.2017