Kommission will steuerliche Diskriminierung bei grenzüberschreitender Mobilität beseitigen

Mit einer gezielten Initiative will die Kommission die Steuervorschriften der Mitgliedstaaten genau prüfen, um zu gewährleisten, dass mobile EU-Bürgerinnen und -Bürger durch diese nicht diskriminiert werden. Im Mittelpunkt stehen dabei sowohl erwerbstätige Personen wie Arbeitnehmer und Selbständige als auch nicht erwerbstätige Personen wie Rentner. Die Initiative ergänzt und vervollständigt ein vorangegangenes Projekt zur steuerlichen Behandlung von Grenzgängern (IP/12/340).

Die Mobilität der Arbeitskräfte hat sich als einer der potenziellen Schlüsselfaktoren für die Steigerung von Wachstum und Beschäftigung in Europa erwiesen. Schätzungen zufolge ist das BIP der EU-15 durch die Mobilität nach der Erweiterung (2004 bis 2009) langfristig um fast 1 % gestiegen.

Nach wie vor gehören jedoch steuerliche Hindernisse zu den wichtigsten Faktoren, die Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, ihren Herkunftsstaat zu verlassen und in einem anderen Mitgliedstaat Arbeit zu suchen. Steuerliche Hindernisse können entweder im Herkunftsstaat oder im neuen Ansässigkeitsstaat bestehen.

Daher wird die Kommission im Jahr 2014 die Steuervorschriften der Mitgliedstaaten eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich diese nachteilig auf mobile EU-Bürgerinnen und -Bürger auswirken. Findet die Kommission diskriminierende Bestimmungen oder stellt sie fest, dass die Grundfreiheiten der EU verletzt werden, so signalisiert sie dies den nationalen Behörden und besteht auf den notwendigen Änderungen. Sollten die Probleme weiterbestehen, kann die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die betreffenden Mitgliedstaaten einleiten.

Algirdas Semeta, Kommissar für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung, erklärte: „Die Bestimmungen der EU sind eindeutig: alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union müssen im Binnenmarkt gleich behandelt werden. Diskriminierung sollte nicht möglich sein und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer darf nicht beeinträchtigt werden. Es ist unsere Pflicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, zu gewährleisten, dass diese Grundsätze in allen Steuervorschriften der Mitgliedstaaten in die Praxis umgesetzt werden.“

Da steuerliche Hindernisse nach wie vor zu den wichtigsten Faktoren gehören, die die grenzüberschreitende Mobilität behindern, ist die Kommission an vielen Fronten tätig, um für die EU-Bürgerinnen und -Bürger Hindernisse abzubauen, beispielsweise mit ihrem Vorschlag zur Bekämpfung der Doppelbesteuerung (IP/11/1337), dem Vorschlag für eine bessere Anwendung des Rechts der Arbeitnehmer auf Freizügigkeit (IP/13/372, MEMO/13/384) oder dem Vorschlag zur Verstärkung des Schutzes für entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (IP/13/1230, MEMO/13/1103).

Hintergrund
Mit dieser Initiative will die Kommission prüfen und beurteilen, ob EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen leben, in ihrem Herkunftsmitgliedstaat oder in dem Mitgliedstaat ihrer Wahlheimat für ihre Mobilität bestraft und stärker besteuert werden. Die Bürgerinnen und Bürger können steuerliche Nachteile erleiden:

  • aufgrund des Standorts ihrer Investitionen oder Vermögenswerte, des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen oder aufgrund der bloßen Änderung des Wohnsitzes des Steuerpflichtigen;
  • in Bezug auf ihre Rentenversicherungsbeiträge, den Erhalt von Rentenzahlungen oder die Übertragung von Renten- und Lebensversicherungskapital;
  • in Bezug auf ihre in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübte selbständige Erwerbstätigkeit oder aufgrund der bloßen Verlegung solcher Tätigkeiten;
  • weil ihnen bestimmte Steuerabzugsmöglichkeiten oder Steuervergünstigungen verweigert werden;
  • in Bezug auf ihr akkumuliertes Vermögen.

Unter Berücksichtigung dieser Faktoren wird die Kommission die Situation vieler verschiedener Gruppen von EU-Bürgerinnen und -Bürgern – von Arbeitnehmern, Selbständigen und auch Rentnern – genauer betrachten.

Das Recht, überall in der EU zu leben und zu arbeiten, ist sowohl ein Grundrecht der EU-Bürgerinnen und -Bürger als auch ein Schlüsselinstrument zur Entwicklung eines europaweiten Arbeitsmarktes. Gemeinsam mit den Mitgliedstaaten arbeitet die Kommission daran, die Freizügigkeit von Arbeitnehmern zu erleichtern (z. B. Vorschlag der Kommission zur Modernisierung von EURES, dem europäischen Portal zur beruflichen Mobilität) IP/14/26, MEMO/14/22, MEMO/14/23), sorgt aber auch dafür, dass Arbeitnehmer und EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem anderen Staat leben als ihrem Herkunftsstaat, nicht anders behandelt werden als die Staatsangehörigen des neuen Ansässigkeitsstaates und dass sie die gleichen steuerlichen Vorteile genießen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 20.01.2014