Immer mehr Städte führen sie ein – die kommunale Verpackungssteuer. Was in Tübingen begann, macht inzwischen in vielen Kommunen Schule. Heidelberg, Freiburg und andere Städte diskutieren oder haben bereits eigene Regelungen verabschiedet. Das Bundesverfassungsgericht hat Ende 2024 die Rechtmäßigkeit dieser Steuer bestätigt. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen?
🎯 Wen trifft die Verpackungssteuer?
Die Steuer richtet sich vor allem an Betriebe, die Einwegverpackungen an Endverbraucher ausgeben – dazu zählen:
- Gastronomiebetriebe (z. B. Cafés, Imbisse, Lieferdienste)
- Lebensmitteleinzelhandel
- Kantinen und Caterer
- Veranstalter mit To-go-Angeboten
Je nach Kommune können z. B. folgende Sätze gelten:
- 0,50 € pro Einwegbecher
- 0,20 € pro Trinkhalm
Die Steuer kann an die Kunden weitergegeben werden – muss aber dokumentiert und gegenüber der Stadt abgerechnet werden.
⚠️ Komplexe Regelungen, hoher Aufwand
Was zunächst einfach klingt, ist in der Praxis alles andere als trivial. Am Beispiel Tübingen zeigt sich: Die Satzung ist zwar überschaubar, doch die Auslegungshinweise umfassen 20 Seiten Detailregelungen. Beispiele:
- Pizza im Karton ist steuerfrei bei Lieferung, aber steuerpflichtig bei Selbstabholung
- Sushi mit Stäbchen: steuerpflichtig – ohne: nicht
- Im Drive-in keine Steuer – zu Fuß ins Lokal und mitnehmen: steuerpflichtig
Die Betriebe müssen selbst nachweisen, welche Verpackungen wie verwendet wurden – und im Zweifel entscheidet das Ordnungsamt.
📊 Doppelte Belastung für kleine Unternehmen
Viele kleine und mittlere Betriebe stemmen bereits hohe bürokratische Lasten – laut DIHK bis zu 14 Stunden pro Woche im Gastgewerbe, im Einzelhandel sogar 38 Stunden pro Monat.
Die Verpackungssteuer bedeutet nicht nur eine neue finanzielle Abgabe, sondern auch mehr Verwaltungsaufwand, z. B.:
- Registrierung bei der Stadt
- Erfassung steuerpflichtiger Vorgänge
- Quartalsweise Meldung und Abrechnung
- Nachweisführung bei Prüfungen
Zudem existieren bereits andere Abgaben für Verpackungen: Einwegkunststoff-Fonds, Lizenzentgelte im dualen System, kommunale Reinigungsgebühren – es droht eine Mehrfachbelastung mit ähnlicher Zielsetzung.
✅ Was können Unternehmen jetzt tun?
- Prüfen Sie, ob Ihre Kommune eine Verpackungssteuer einführt oder plant
- Dokumentieren Sie frühzeitig, welche Verpackungen wann und wie verwendet werden
- Informieren Sie sich über die Satzung Ihrer Stadt – jedes Detail kann entscheidend sein
- Nutzen Sie Beratung, um Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden
💬 Unser Fazit: Gut gemeint – aber gut gemacht?
Weniger Verpackungsmüll und saubere Innenstädte sind ein sinnvolles Ziel. Aber statt auf neue Steuerlasten und Detailregelungen zu setzen, wären bundesweit koordinierte Lösungen, positive Anreize und praktikable Alternativen der bessere Weg.
Als Steuerkanzlei beraten wir Sie gerne dazu:
- wie Sie Ihre Prozesse möglichst effizient anpassen,
- welche Verpflichtungen konkret auf Sie zukommen,
- und wie Sie Risiken bei der Umsetzung vermeiden.
Sprechen Sie uns an – wir begleiten Sie durch den kommunalen Steuerdschungel.
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