Konstruktiv und offen: DStV-Präsident diskutiert zentrale Steuerfragen mit dem BMF

Fremdbesitzverbot, Aktivrente und Registrierkassenpflicht im Fokus

Am 11. November 2025 fand ein intensiver und konstruktiver Austausch zwischen DStV-Präsident StB Torsten Lüth und Michael Schrodi (SPD), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen (BMF), statt. Das Treffen knüpfte an frühere Gespräche an und konzentrierte sich auf aktuelle steuerpolitische Weichenstellungen, die sowohl die Steuerberatungspraxis als auch Unternehmen unmittelbar betreffen.


DStV stärkt Position zum Fremdbesitzverbot

Ein Schwerpunkt des Gesprächs war das Fremdbesitzverbot, das im Referentenentwurf zum 9. Steuerberatungsänderungsgesetz enthalten ist. Lüth machte deutlich:

  • Der DStV unterstützt das Fremdbesitzverbot uneingeschränkt.
  • Argumente für die Beteiligung von Private-Equity im Steuerberatungsmarkt hält der Verband für nicht überzeugend.
  • Lüth räumte gezielt mit entsprechenden Scheinargumenten auf.

Schrodi zeigte Verständnis und nahm die Einschätzungen des DStV zustimmend auf.
Mit dieser klaren Haltung setzt der Verband ein wichtiges Zeichen für die Unabhängigkeit und Integrität des Berufsstands.


Aktivrente: Verbesserungsbedarf erkannt

Ein weiteres Thema war der Gesetzentwurf zur Aktivrente.
Lüth betonte:

  • Zusätzliche Anreize seien wichtig, um Selbstständige und Unternehmer in der aktiven Phase zu unterstützen.
  • Dies könne helfen, Betriebsnachfolge, Arbeitsplätze und Know-how langfristig zu sichern.
  • Gleichzeitig gebe es praktische Auslegungsfragen, die im Gesetzgebungsverfahren noch präzisiert werden müssen.

Schrodi zeigte sich offen für die Hinweise aus der Praxis.


Registrierkassenpflicht ab 2027: Klarstellungsbedarf dringend nötig

Ab dem 01.01.2027 sieht der Koalitionsvertrag eine neue Registrierkassenpflicht vor – für Geschäfte mit einem jährlichen Umsatz von mehr als 100.000 Euro.

Lüth stellte im Gespräch zentrale Praxisfragen:

  • Bezieht sich die Grenze auf Barumsatz oder Gesamtumsatz?
  • Welche Branchen sollen konkret betroffen sein?
  • Soll die Pflicht stärker auf bargeldintensive Geschäftsmodelle ausgerichtet werden, um Betrug gezielt zu bekämpfen?

Beide Gesprächspartner stimmten darin überein, dass frühzeitige und klare Regeln nötig sind, um Unternehmen und Steuerberater rechtzeitig auf die neue Pflicht vorzubereiten.


Fazit

Das Treffen zwischen DStV und BMF zeigt:
Die Bundesregierung arbeitet an mehreren steuerpolitisch bedeutenden Vorhaben – und der steuerberatende Berufsstand bringt seine Expertise aktiv ein.

Die wichtigsten Punkte:

  • Fremdbesitzverbot bleibt ein zentrales Anliegen des Berufsstands.
  • Die Aktivrente benötigt praxisgerechte Nachbesserungen.
  • Zur Registrierkassenpflicht ab 2027 sind klare Definitionen und frühzeitige Leitlinien erforderlich.

Die konstruktive Gesprächskultur zwischen Verband und Ministerium ist dabei ein positives Signal für eine praxisnahe Weiterentwicklung des Steuerrechts.


Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e. V., Mitteilung vom 11.11.2025