Konsultation über „DAC-8“ und Sanktionierung im Steuerrecht

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation in Vorbereitung einer Richtlinie über die Zusammenarbeit der Steuerverwaltungsbehörden im Bereich Kryptowerte und E-Money durch (sog. DAC-8-Richtlinie). Interessenträger haben bis zum 2. Juni 2021 die Möglichkeit, sich daran zu beteiligen. Der erste Teil des Fragenkatalogs befasst sich mit der Besteuerung von diesen neuen Zahlungsmitteln, in einem zweiten Teil geht es allgemein um die verbesserte Sanktionierung von Verstößen.

Die Fragen im zweiten Teil der Konsultation zielen beispielsweise darauf ab, ob die Maßnahmen gegen Verstöße im jeweiligen Land „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sind. Es wird erörtert, ob es harmonisierter oder koordinierter Vorschriften über Verstöße bedürfe. Schließlich geht es auch um nichtmonetäre Maßnahmen, beispielsweise wird die öffentliche Bekanntmachung des Namens natürlicher Personen und von Unternehmen vorgeschlagen. Der Vorschlag für einen Rechtsakt hinsichtlich Kryptowerten wird für das letzte Quartal erwartet.

Quelle: BRAK, Mitteilung vom 19.03.2021