Krankenversicherung: Beitragssenkung möglich!

BdSt fordert Begrenzung der Gesundheitsfonds-Reserve

Die Bürger sollten beim Krankenversicherungsbeitrag entlastet werden. Dies ist möglich, weil der Gesundheitsfonds über hohe Rücklagen verfügt. Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert daher, die Reserve des Gesundheitsfonds gesetzlich zu begrenzen. Das überschüssige Geld sollten die Beitragszahler erhalten.

Im Einzelnen: Weil eine gesetzliche Obergrenze fehlt, darf der Gesundheitsfonds derzeit Rücklagen in unbeschränkter Höhe bilden. So beträgt seine Finanzreserve aktuell 12,5 Milliarden Euro. Nach Ansicht des BdSt reichen jedoch rund vier Milliarden Euro aus, um die Liquidität zu sichern. Das restliche Geld sollte an die Beitragszahler ausgeschüttet werden. Dazu sollte der allgemeine Beitragssatz reduziert werden. Denn schließlich haben die Beitragszahler bisher zu viel Geld an die Krankenversicherung gezahlt. Eine gesetzliche Begrenzung der Fondsreserve würde zudem verhindern, dass sich der Bundesfinanzminister wie in den Vorjahren am Geld der Beitragszahler bedient.

Hintergrund
Seit 1. Januar 2015 entrichten die gesetzlich Krankenversicherten einen Beitragssatz von 14,6 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens. Die Beiträge werden – vereinfacht ausgedrückt – im Gesundheitsfonds gesammelt und an die Krankenkassen weitergeleitet. Wenn die Fondszuweisungen nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken, dürfen die Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben. Tatsächlich machen dies die meisten Krankenkassen. Übrigens verfügen die Krankenkassen selbst über Finanzreserven von 15,5 Milliarden Euro, so dass die Gesamtrücklage der gesetzlichen Krankenversicherung 28 Milliarden Euro beträgt.

Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 06.03.2015