Kreditmarktförderungsgesetz: Dezemberhilfe steuerfrei

Das Kreditmarktförderungsgesetz, welches Teile des Wachstumschancengesetzes umsetzt, bringt wichtige steuerliche Änderungen mit sich, die insbesondere für Unternehmen und Steuerzahler von Bedeutung sind. Hier sind die Hauptpunkte zusammengefasst:

  1. Steuerfreie Dezemberhilfe 2022: Eine der bemerkenswertesten Änderungen ist die Entscheidung, die Dezemberhilfe 2022 steuerfrei zu stellen. Diese Maßnahme wurde von der Bundesregierung eingeführt, um die Bürgerinnen und Bürger angesichts der hohen Energiepreise zu entlasten. Ursprünglich als sozialer Ausgleich steuerpflichtig, stellt diese Änderung eine erhebliche Erleichterung für die Empfänger dieser Hilfen dar.
  2. Anpassung der Zinsschrankenregelung: Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes ist die Anpassung der Zinsschrankenregelung an die EU-Richtlinien. Diese Regelung, die im Einkommen- und Körperschaftsteuergesetz verankert ist, begrenzt den Betrag, den Unternehmen als Zinsaufwendungen von ihrem zu versteuernden Einkommen abziehen können. Die Regelung greift, wenn die Nettozinsaufwendungen (die Differenz zwischen Zinsaufwendungen und -erträgen) die Freigrenze von 3.000.000 € übersteigen.
  3. Präzisierung des Begriffs „Nettozinsaufwendungen“: Das Gesetz präzisiert den Begriff der Nettozinsaufwendungen im Einkommensteuergesetz. Dies ist relevant für die Berechnung der Zinsschranke.
  4. Klarstellung bezüglich EBITDA-Vortrag: Eine weitere wichtige Änderung ist die Klarstellung, dass in den Jahren, in denen Zinsaufwendungen nicht höher als Zinserträge sind, kein Vortrag des Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) entsteht. Dies hat Auswirkungen auf den steuerlichen Abzug von Zinsvorträgen, da zukünftig ein ausreichender Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen erforderlich ist, um solche Abzüge geltend zu machen.

Diese Änderungen im Kreditmarktförderungsgesetz zeigen, wie die Regierung auf wirtschaftliche Herausforderungen reagiert und steuerliche Regelungen anpasst, um Unternehmen und Steuerzahlern entgegenzukommen. Insbesondere die Steuerbefreiung der Dezemberhilfe 2022 dürfte viele Bürgerinnen und Bürger direkt entlasten, während die Anpassungen bei der Zinsschrankenregelung vor allem für größere Kapital- und Personengesellschaften relevant sind. Diese Änderungen unterstreichen die Notwendigkeit für Unternehmen und Steuerberater, sich kontinuierlich über aktuelle steuerrechtliche Entwicklungen zu informieren und ihre Steuerstrategien entsprechend anzupassen.