Länder billigen Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer

Der Bundesrat hat am 8. Mai 2015 das 2. Verkehrssteueränderungsgesetz gebilligt. Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet und kann wie vorgesehen in Kraft treten.

Entlastung für Inländer
Das Gesetz gewährt Haltern inländischer Fahrzeuge, die in den Anwendungsbereich der Pkw-Maut (BR-Drucksache 154/15 (Beschluss)) fallen, eine Entlastung bei der Kraftfahrzeugsteuer. Dies soll eine Doppelbelastung verhindern.

Die Vorschriften zur Entlastung bei der Kfz-Steuer sollen am 31. Dezember 2015 in Kraft treten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 08.05.2015