Laminat statt Teppich: Mieter muss einverstanden sein

Laminat statt Teppich: Mieter muss einverstanden sein

Teppichboden ist nicht jedermanns Sache. Laminat allerdings auch nicht. Ein Vermieter sollte sich deshalb mit dem Mieter über den Bodenbelag einigen, denn gegen den Willen des Mieters darf er z. B. nicht den Teppich durch Laminat ersetzen.

Die Mieterin einer Wohnung verlangt von der Vermieterin, in der Wohnung den alten, verschlissenen Teppichboden gegen einen neuen Teppichboden auszutauschen. Sie hatte die Wohnung bereits mit Teppichboden angemietet.

Die Vermieterin ist zum Austausch des Bodenbelages bereit, möchte allerdings Laminat verlegen lassen, weil dieses langlebiger sei und sich besser pflegen lasse. Hiermit ist die Mieterin nicht einverstanden.

Entscheidung

Vor dem Landgericht bekam die Mieterin Recht, die Vermieterin muss also den alten Teppichboden gegen einen neuen austauschen. Sie ist im Rahmen ihrer Erhaltungspflicht verpflichtet, den abgenutzten Teppichboden zu entfernen und einen neuen Bodenbelag einzubringen. Sie ist aber nicht berechtigt, den Teppichboden durch einen Laminatboden zu ersetzen.

Maßnahmen, die die Mietsache wesentlich verändern, wären als Modernisierung zu werten und entsprechend formell anzukündigen. Der Austausch von Teppich gegen Laminat stellt eine wesentliche Abweichung vom bisherigen Zustand dar. Das subjektive Wohngefühl würde erheblich verändert. Dass Teppichboden als Bodenbelag im Mietvertrag nicht ausdrücklich festgelegt ist, ist dabei unerheblich. Bereits bei Anmietung war Teppichboden vorhanden, sodass dies den vertragsgemäßen Zustand darstellt.

Darüber hinaus überwiegen hier die Interessen der Mieterin an der Beibehaltung des Teppichbodenbelags (bisheriges Wohngefühl) die Interessen der Vermieterin (langlebigerer Bodenbelag) an der Einbringung eines Laminatbodens.