LBF NRW wertet zweites großes Datenpaket zu Krypto-Geschäften aus

Die nordrhein-westfälische Steuerfahndung verschärft ihr Vorgehen gegen Steuerhinterziehung im Bereich Kryptowährungen. Das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) wertet derzeit ein neues, umfangreiches Datenpaket aus, das aus einem Sammelauskunftsersuchen stammt. Nach der Aufbereitung werden die Ergebnisse bundesweit an die zuständigen Finanzbehörden verteilt.

Hintergrund: Sammelauskunftsersuchen und Krypto-Handel

Bereits 2023 hatte die Steuerfahndung NRW mit einem ersten Sammelauskunftsersuchen Daten von einer Handelsplattform erhalten und daraus erhebliche Steuernachforderungen abgeleitet. Nun liegt ein zweites Datenpaket vor, das bundesweite Fälle betrifft. Insgesamt umfasst es nach aktuellem Stand rund 4.000 Steuerfälle.

Die Erfahrungen aus der ersten Auswertung zeigen:

  • Es handelt sich nicht nur um Kleinstbeträge, sondern vielfach um erhebliche Gewinne.
  • Allein in NRW führten die ersten Verfahren bis August 2025 zu einem Mehrergebnis in hoher einstelliger Millionenhöhe – Tendenz steigend.

Stimmen aus der Finanzverwaltung

  • Stephanie Thien, Leiterin des LBF NRW:
    „Der Handel mit Kryptowährungen ist keine Randerscheinung mehr. Gewinne daraus müssen in der Steuererklärung angegeben werden.“
  • Dr. Marcus Optendrenk, Finanzminister NRW:
    „Die Akzeptanz unseres Steuersystems lebt von Gerechtigkeit. Wer glaubt, sich in der digitalen Welt der Besteuerung entziehen zu können, irrt.“

Steuerliche Einordnung von Krypto-Gewinnen

Für private Anleger gilt:

  • Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten (z. B. Bitcoin, Ether) sind steuerpflichtig, wenn zwischen An- und Verkauf weniger als ein Jahr liegt.
  • Auch Mining, Staking, Forging oder Lending von Kryptowerten im Privatvermögen können steuerpflichtig sein.
  • Gewinne müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden – eine unterlassene Erklärung kann als Steuerhinterziehung gewertet werden.

LBF NRW – zentrale Behörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität

Seit Anfang 2025 bündelt das LBF NRW die gesamte Steuerfahndung des Landes mit rund 1.200 Expertinnen und Experten. Die Behörde arbeitet eng mit Polizei, Staatsanwaltschaft und internationalen Partnern zusammen, um Steuerbetrug, Geldwäsche und Cybercrime wirksam zu bekämpfen.


Praxis-Tipp für Steuerpflichtige:
Wer in Kryptowährungen investiert, sollte alle Transaktionen sorgfältig dokumentieren und frühzeitig steuerliche Beratung in Anspruch nehmen. Nachträgliche Korrekturen sind zwar möglich, aber in der Regel mit höherem Aufwand – und mitunter auch mit strafrechtlichen Risiken – verbunden.