Leichter Investieren in China – PwC begrüßt neues Doppelbesteuerungsabkommen

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und der Volksrepublik China dürfte den bilateralen Direktinvestitionen weiteren Schub geben. So macht das neue DBA, das im Rahmen des Staatsbesuchs des chinesischen Präsidenten Xi Jinping in Deutschland unterzeichnet wurde, die steuerlichen Rahmenbedingungen für potenzielle Investoren transparenter und leichter vergleichbar. Positiv auswirken wird sich aber insbesondere die vereinbarte Absenkung der Quellensteuer auf Dividendenzahlungen deutscher Beteiligungsgesellschaften in China, erwarten die China-Experten der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC.

Bislang unterlagen Dividendenzahlungen von China nach Deutschland einer Quellensteuer von zehn Prozent, künftig müssen bei Gewinnausschüttungen nur noch fünf Prozent an den chinesischen Staat abgeführt werden – sofern eine deutsche Muttergesellschaft mindestens zu einem Viertel an ihrer chinesischen Tochtergesellschaft beteiligt ist.

„Die Absenkung der Quellensteuer bringt nicht nur eine direkte steuerliche Entlastung, sondern sie vereinfacht Direktinvestitionen in China generell. Bislang gründeten deutsche Investoren für Beteiligungen in China nämlich oft eine Holdinggesellschaft in Singapur oder Hongkong, da China mit diesen Standorten bereits ein günstigeres DBA abgeschlossen hatte. Dieser kostenaufwändige ‚Umweg’ ist jetzt nicht mehr notwendig“, betont Dr. Huili Wang, PwC-Partnerin und Expertin für chinesisches Steuerrecht.

Auch chinesische Unternehmen, die in Deutschland investieren, werden künftig von dieser Änderung profitieren, da die Absenkung der Quellensteuer auch für Dividendenzahlungen von Deutschland nach China gilt. Dies wurde anlässlich einer PwC-Veranstaltung in Berlin deutlich, an der Vertreter der höchsten Steuerbehörde Chinas, State Adminstration of Tax (SAT), der chinesischen Handelskammer in Deutschland e.V. sowie namhafte chinesische Unternehmen teilgenommen haben.

Gewinne aus Beteiligungsverkäufen in China unterliegen wie bisher in den meisten Fällen einer Quellensteuer von zehn Prozent. Die Quellensteuer entfällt allerdings, wenn der deutsche Investor in den zwölf Monaten vor dem Verkauf zu weniger als 25 Prozent an der chinesischen Gesellschaft beteiligt war.

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