Liechtenstein: Regierungserklärung zur internationalen Steuerkooperation

Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat am 14. November 2013 in Vaduz eine Regierungserklärung zur weiteren internationalen Steuerkooperation veröffentlicht. Darin bekräftigt das Land sein Bekenntnis zu den geltenden OECD-Standards. In der von Regierungschef Adrian Hasler präsentierten Regierungserklärung legt Liechtenstein seine Position zur weiteren Entwicklung der globalen Standards unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Kunden des Finanzplatzes dar.

Aktive Beteiligung an der Entwicklung und Anwendung des internationalen Standards zum Informationsaustausch
Liechtenstein wird die OECD/Europaratskonvention über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen am 21. November 2013 in Jakarta unterzeichnen. Damit wird Liechtenstein nach der Ratifikation der Konvention den geltenden Amtshilfestandard mit allen Vertragsparteien umsetzen. Liechtenstein legt außerdem seine Position zur internationalen Steuerkooperation fest. „Das Fürstentum Liechtenstein geht davon aus, dass der Automatische Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten der internationale Standard der Zukunft sein wird. Liechtenstein bietet deshalb an, sich auf Ebene der OECD und des Global Forum aktiv an der Entwicklung eines internationalen Standards zum Informationsaustausch zu beteiligen, dessen Anwendung auf klaren Regeln, Berechenbarkeit und Gleichbehandlung aufbaut. Sowohl gleiche Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Finanzplätze als auch die globale Wirksamkeit neuer Maßnahmen müssen gewährleistet werden“, betonte Regierungschef Adrian Hasler in Vaduz.

Angebot zur Aufnahme von Verhandlungen
Liechtenstein erklärt sich dazu bereit, bilaterale Vereinbarungen zum automatischen Austausch von Steuerinformationen auf Basis des zukünftigen OECD-Standards und unter Beachtung der jeweiligen berechtigten Interessen mit Staaten zu verhandeln, die über die Grundlagen für diesen transparenten Ansatz verfügen. Besonderes Augenmerk richtet Liechtenstein dabei auf die so genannten G5-Länder Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien.

Schutz der berechtigten Interessen der Kunden des Finanzplatzes
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein ist überzeugt, dass eine wirksame steuerliche Zusammenarbeit weitere Elemente als den Informationsaustausch beinhaltet. Deshalb wird ein umfassender Ansatz verfolgt, der Modelle zur Sicherstellung der Steuerkonformität sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft sowie Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und von Diskriminierungen umfasst. Im Mittelpunkt stehen hier das langjährige Vertrauensverhältnis zu Kunden des Finanzplatzes und ihr Recht auf Schutz ihrer persönlichen Daten sowie auf ein angemessenes Verfahren zur Festlegung ihrer Rechte und Pflichten in Steuerangelegenheiten. Damit stärkt Liechtenstein die Rechtssicherheit für die Kunden des Finanzplatzes und bietet ihnen eine Perspektive. Gleichzeitig stärkt Liechtenstein seine internationale Position als zuverlässiger und vertrauenswürdiger Partner.

Breiter Einbezug aller Akteure
Die Position, die Liechtenstein mit der Regierungserklärung festhält, ist das Ergebnis eines breiten Einbezugs aller Akteure des Finanzplatzes.

Quelle: Regierung des Fürstentums Liechtenstein, Mitteilung vom 14.11.2013