Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer

Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer ist in § 8 Absatz 2 Satz 2 bis 5 EStG sowie R 8.1 Absatz 9 und 10 LStR geregelt.

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird ergänzend wie folgt Stellung genommen (Änderungen gegenüber dem BMF-Schreiben vom 4. April 2018, BStBl I Seite 592, sind durch Fettschrift hervorgehoben):

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines
  2. Pauschale Nutzungswertmethode
    2.1 Begrenzung des pauschalen Nutzungswerts
    2.2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
    2.3 Fahrzeugpool
    2.4 Fahrzeugwechsel
    2.5 Gelegentliche Überlassung
    2.6 Listenpreis
    2.7 Nutzungsverbot
    2.8 Park and ride
    2.9 Überlassung an mehrere Arbeitnehmer
    2.10 Überlassung mehrerer betrieblicher Kraftfahrzeuge
  3. Individuelle Nutzungswertmethode
    3.1 Einheitliches Verfahren der individuellen Nutzungswertermittlung
    3.2 Elektronisches Fahrtenbuch
    3.3 Erleichterungen bei der Führung eines Fahrtenbuchs
    3.4 Ermittlung des vorläufigen Nutzungswerts
    3.5 Gesamtkosten
    3.6 Leerfahrten
    3.7 Sicherheitsgeschützte Kraftfahrzeuge
    3.8 Überlassung mehrerer betrieblicher Kraftfahrzeuge
    3.9 Umwegstrecken wegen Sicherheitsgefährdung
  4. Wechsel der Bewertungsmethode
  5. Fahrergestellung
  6. Familienheimfahrten
  7. Leasing
  8. Nutzungsentgelt
  9. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten
  10. Elektromobilität
  11. Anwendungsregelungen

(…)

  1. Anwendungsregelungen
    69 Dieses Schreiben ist in allen offenen Fällen anzuwenden. Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 4. April 2018 (BStBl I Seite 592) und wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.

Quelle: BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2334 / 21 / 10004 :001 vom 03.03.2022