Mandanten-Kurzinfo Januar 2026 – Das Wichtigste auf einen Blick

1) Fristen & Fälligkeiten (Januar/Februar 2026)

  • 12.01.2026: USt / LSt / KiSt fällig (Zahlungsschonfrist bis 15.01.2026, nicht bei Bar/Scheck). pasted
  • 28.01.2026: Sozialversicherungsbeiträge Januar fällig (drittletzter Bankenarbeitstag). pasted
  • 10.02.2026: USt/LSt/KiSt (Schonfrist bis 13.02.2026). pasted
  • 16.02.2026: Gewerbesteuer/Grundsteuer (Schonfrist bis 19.02.2026, Scheckregel beachten). pasted

Was heißt das für mich? (nach Zielgruppen)

A) Vermieter / Immobilieninvestoren

Kernaussage: Beim Grundstückserwerb haften Sie nicht automatisch für einen falschen USt-Ausweis („+ 19%“) in alten Mietverträgen des Voreigentümers. § 566 BGB (Kauf bricht nicht Miete) führt nicht zu einer § 14c-UStG-Haftung. pasted
Praxisfolgen:

  • Bei Erwerb vermieteter Objekte: Altverträge prüfen, aber Haftungsrisiko § 14c trifft grundsätzlich den Aussteller (Voreigentümer), nicht den Erwerber.
  • Dennoch: Abrechnung/Kommunikation mit Mietern sauber gestalten (keine „neuen“ Rechnungsdokumente mit falscher USt erzeugen).

Checkliste Vermieter

  • Alt-Mietverträge: USt-Ausweis ja/nein?
  • Eigene Rechnungs-/Abrechnungsdokumente nach Erwerb: keinen unrichtigen USt-Ausweis erzeugen. pasted

B) Freiberufliche Partnerschaften (RA/StB/WP etc.)

Kernaussage: Ist-Versteuerung kann versagt werden, wenn die Partnerschaft freiwillig Bücher führt/Bilanz erstellt (teleologische Reduktion § 20 UStG). Revision läuft (V R 16/24). pasted
Praxisfolgen:

  • Wenn Sie bilanzieren (freiwillig oder verpflichtend), ist Soll-Versteuerung häufig „gesetzt“.
  • Liquiditätsplanung anpassen (USt ggf. vor Zahlungseingang fällig).
  • Bei bereits gelebter Ist-Versteuerung: Risiken/Bestandsschutz nicht voraussetzen (konkludente Gestattung nicht dauerhaft).

Handlungsempfehlung

  • Status prüfen: Buchführung/Bilanz? → Risiko Ist-Versteuerung.
  • Bei hoher Außenstandsquote: Cashflow-Planung + Honorarprozesse (Abschläge, kürzere Zahlungsziele).

C) Immobilienkäufer (Bauträger / Neubau) – Sonderwünsche

Kernaussage: Nachträgliche Sonderwünsche beim Bauträger erhöhen regelmäßig die GrESt (zusätzliche Gegenleistung). Hausanschlusskosten sind nicht „nachträglich“, wenn schon im Hauptvertrag geregelt. Zusätzliche GrESt per gesondertem Bescheid. pasted
Praxisfolgen:

  • Extras über den Verkäufer/Bauträger → oft zusätzliche GrESt.
  • Wer Extras vermeiden will: eigenständige Beauftragung Dritter ist nur möglich, wenn vertraglich zulässig.

Checkliste Käufer

  • Sonderwünsche: Vertragliche Bindung an Verkäufer? Mehrkostenpflicht geregelt?
  • Nachträge vor Übergabe → GrESt-Risiko hoch. pasted

D) Eltern – Kindergeld bei seelischer Behinderung (Nachweis)

Kernaussage: Ein retrospektives Gutachten eines psychologischen Psychotherapeuten kann als Nachweis reichen; Arztgutachten ist nicht zwingend, wenn Sachkunde passt. pasted
Praxisfolgen:

  • Bei Volljährigen mit psychischer Erkrankung: Anspruch kann bestehen, wenn Selbstunterhalt nicht möglich ist.
  • Dokumentation: Diagnose, Dauer (>6 Monate), Teilhabeeinschränkung + Zusammenhang zur Erwerbsfähigkeit.

Handlungsempfehlung

  • Gutachten/Unterlagen gezielt auf diese Prüfpunkte ausrichten (nicht nur „Diagnose“, sondern Auswirkungen). pasted

E) Erben – Steuerbefreiung „Familienheim“

Kernaussage: Befreiung setzt grundsätzlich voraus, dass der Erblasser die Wohnung tatsächlich selbst genutzt hat (oder nur an der Fortsetzung gehindert war). Eine nie selbst bewohnte Wohnung ist nicht begünstigt – Umzugsabsicht genügt nicht. pasted
Praxisfolgen:

  • Bei mehreren Wohnungen im Nachlass: Befreiung typischerweise nur für das tatsächliche Familienheim.
  • Planung zu Lebzeiten: alternative Gestaltungen prüfen (je nach Konstellation).

Checkliste Erben

  • Hat der Erblasser dort wirklich gewohnt (Lebensmittelpunkt)?
  • Unverzüglicher Einzug des Erben? (weitere Voraussetzung) pasted

F) Freiberufler (z. B. große Praxis/BAG) – Organisation als eigene Tätigkeit

Kernaussage: Kaufmännische/organisatorische Leitung durch Berufsträger kann eigene freiberufliche Tätigkeit sein; Mindestumfang eigener Behandlungen ist nicht zwingend. pasted
Praxisfolgen:

  • Arbeitsteilung in großen Praxen bleibt möglich, ohne automatisch Gewerblichkeit auszulösen.
  • Aufgaben/Verantwortung des leitenden Partners sauber dokumentieren.

G) Unternehmer – Firmenwagen: Anscheinsbeweis Privatnutzung

Kernaussage: Privat geeigneter Firmenwagen am Wohnhaus + kein Fahrtenbuch → regelmäßig 1%-Regel. Bloße Behauptungen reichen nicht, um den Anscheinsbeweis zu entkräften. pasted
Praxisfolgen:

  • Ohne Fahrtenbuch wird es in Prüfungen regelmäßig teuer.
  • „Werbefolierung“ oder „zu groß“ genügt in der Regel nicht.

Handlungsempfehlung

  • Entweder ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder klare, objektive Ausschlussumstände + Dokumentation. pasted

H) Immobilien-Personengesellschaften – GrESt bei Anteilsvereinigung

Kernaussage: Für § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG kann auch bei unmittelbarer Beteiligung an einer PersG die Kapitalbeteiligung maßgeblich sein; wer die Schwelle bereits kapitalmäßig erreicht hat, löst durch späteren Erwerb eines „nur kopfmäßig“ beteiligten Gesellschafters nicht zwingend erneut GrESt aus (FG Münster). pasted
Praxisfolgen: Strukturierungen/Umwandlungen im Grundbesitzbereich bleiben hochkomplex → Einzelfallprüfung zwingend.