Mehr Effizienz im Zivilprozess

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem verschiedene Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO) geändert und modernisiert werden. Es geht darum, die Qualität und Effizienz zivilgerichtlicher Verfahren zu steigern und die Funktionsfähigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofes weiterhin zu gewährleisten.

Um auch künftig die hohe Qualität der Ziviljustiz zu sichern, sind entsprechende gesetzliche Anpassungen des Zivilprozessrechts erforderlich. Die neuen Regelungen, die das Bundeskabinett am 31. Juli 2019 beschlossen hat, tragen dem Wandel der Lebensverhältnisse, der gewachsenen Komplexität der Rechtsbeziehungen und den veränderten Erwartungen an die Justiz Rechnung.

Im Einzelnen geht es um Folgendes

  • Die bislang in einer Übergangsvorschrift enthaltene Mindestgrenze für die sog. Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen soll dauerhaft festgeschrieben werden, um den Bundesgerichtshof zu entlasten. Demnach erfordert eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zum Bundesgerichtshof einen Beschwerdewert von mehr als 20.000 Euro.
  • Die Spezialisierung der Gerichte in Zivilsachen soll ausgebaut werden. Zu diesem Zweck soll vorgeschrieben werden, dass bei den Land- und Oberlandesgerichten verpflichtend Spezialspruchkörper für Pressesachen, das Erbrecht sowie insolvenzrechtliche Streitigkeiten und Beschwerden eingerichtet werden.
  • Sachverständige sollen auch außerhalb einer förmlichen Beweisaufnahme zur Unterstützung des Gerichts beratend hinzugezogen werden können, insbesondere bei technisch komplexen Sachverhalten.
  • Auch die Möglichkeiten zum Abschluss eines wirksamen Vergleichs vor Gericht sollen erleichtert werden.
  • Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere punktuelle Änderungen der Zivilprozessordnung (ZPO), die die Effizienz der zivilrechtlichen Gerichtsverfahren ohne Einbußen des Rechtsschutzes steigern sollen.

Quelle: Bundesregierung, Pressemitteilung vom 31.07.2019