Mindest- und Höchstsätze der HOAI werden gestrichen

Honorare für Ingenieur– und Architektenleistungen werden künftig frei vereinbar sein. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) soll entsprechend keine Mindest- und Höchsthonorarsätze mehr enthalten. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/21982) vor. Damit soll ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 4. Juli 2019 (C-377/17) umgesetzt werden. Das Gericht hatte entschieden, dass die bisherigen Regelungen der HOAI gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstoßen. Zudem sieht der Entwurf davon unabhängige Änderungen im Vergaberecht vor.

Mit dem Entwurf soll die Verordnungsermächtigung im Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) neu gefasst werden. Diese ermöglicht bisher die Festlegung von Mindest- und Höchsthonorarsätzen.

Quelle: Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.09.2020