Mindestlohn steigt auf 9,19 Euro im Jahr 2019 und 9,35 Euro im Jahr 2020

Am 26.06.2018 hat die Mindestlohn-Kommission ihren Anpassungsbeschluss gefasst und ihren Bericht vorgestellt. Es ist turnusgemäß der zweite Bericht seit der Einführung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland. Dieser liegt derzeit bei 8,84 Euro brutto je Zeitstunde. Die Kommission empfiehlt eine Erhöhung des Mindestlohns auf 9,19 Euro zum 1. Januar 2019 und auf 9,35 Euro zum 1. Januar 2020.

Der Vorsitzende der Kommission, Jan Zilius, übergab den Bericht an den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, der dem Bundeskabinett eine entsprechende Mindestlohnanpassungsverordnung zur Zustimmung vorlegen wird.

Bundesarbeitsminister Heil:

„Für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land ist es ein wichtiges Signal, dass sich die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland und die entsprechenden Tarifabschlüsse auch in einem steigenden Mindestlohn abbilden. Auch das gehört zu einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft.“

Die Mindestlohnkommission berät alle zwei Jahre über die Anpassungen der Höhe des Mindestlohns. Sie prüft dabei, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beizutragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen sowie Beschäftigung nicht zu gefährden. Sie orientiert sich dabei nachlaufend an der Tarifentwicklung.

Quelle: BMAS, Pressemitteilung vom 26.06.2018

 

Beschlüsse/Berichte

Zweiter Beschluss und Bericht 2018

Am 26. Juni 2018 hat die Mindestlohnkommission ihren Zweiten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst sowie den Zweiten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Der Beschluss der Mindestlohnkommission sieht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 und von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vor. Die Bundesregierung setzt diesen durch eine Rechtsverordnung in Kraft.
Neben dem Anpassungsbeschluss und Bericht hat die Mindestlohnkommission nachfolgend auch die Stellungnahmen aus einer im Frühjahr 2018 durchgeführten schriftlichen Anhörung veröffentlicht.

Zweiter Beschluss vom 26.06.2018
Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 Mindestlohngesetz

Zweiter Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen ­Mindestlohns
Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz

Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung
Ergänzungsband zum Zweiten Bericht der Mindestlohnkommission

Erster Beschluss und Bericht 2016

Am 28. Juni 2016 hat die Mindestlohnkommission ihren Ersten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gefasst sowie den Ersten Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns vorgelegt. Gemäß der Empfehlung der Mindestlohnkommission sowie dem Beschluss der Mindestlohnanpassungsverordnung durch die Bundesregierung am 26. Oktober 2016 gilt ab 1. Januar 2017 ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.
Neben dem Anpassungsbeschluss und Bericht hat die Mindestlohnkommission nachfolgend auch die Stellungnahmen aus der im Frühjahr 2016 durchgeführten schriftlichen Anhörung veröffentlicht.

Erster Beschluss vom 28.06.2016
Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9 Mindestlohngesetz

Erster Bericht zu den Auswirkungen des gesetzlichen ­Mindestlohns
Bericht der Mindestlohnkommission an die Bundesregierung nach § 9 Abs. 4 Mindestlohngesetz

Stellungnahmen aus der schriftlichen Anhörung
Ergänzungsband zum Ersten Bericht der Mindestlohnkommission