Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € – weiterer Anstieg 2027 geplant

Das Bundeskabinett hat am 29. Oktober 2025 die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit steht offiziell fest:
✅ Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde.
✅ Zum 1. Januar 2027 folgt der nächste Schritt auf 14,60 €.

Die Anhebung basiert auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 und stellt die größte sozialpartnerschaftlich vereinbarte Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns dar.


✅ Die Zahlen im Überblick

ZeitpunktMindestlohn pro StundeErhöhung
aktuell (2025)12,82 €
ab 01.01.202613,90 €+ 8,42 %
ab 01.01.202714,60 €weitere + 5,04 %
Gesamt+ 13,88 %

✅ Was bedeutet das für Unternehmen?

Arbeitgeber sollten rechtzeitig prüfen:

  • Lohngestaltung und Arbeitsverträge
  • Minijobs (480-Euro-Grenze wird häufiger überschritten)
  • Personalkostenplanung
  • Lohnabrechnung, Zeiterfassung und Stundenkonten
  • Dienstleister-/Subunternehmerverträge in Branchen mit Mindestlohnkontrollen

Minijobs:
Durch die Erhöhung sinkt ab 2026 die mögliche monatliche Arbeitszeit bei 538-€-Jobs – sonst droht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.


✅ Was haben Arbeitnehmer davon?

  • spürbare Lohnsteigerung in zwei Schritten
  • Planbarkeit durch frühzeitige Bekanntgabe
  • stärkere Kaufkraft für Millionen Beschäftigte

✅ Hintergrund

Die Mindestlohnkommission, bestehend aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie Wissenschaft, hatte sich am 27. Juni 2025 auf diese zweistufige Erhöhung geeinigt.
Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts wird der Beschluss nun verbindlich.


✅ Fazit

Der Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 14,60 €. Unternehmen sollten Lohnkosten, Minijobgrenzen und Vertragsgestaltung frühzeitig prüfen, um Überraschungen zu vermeiden. Beschäftigte profitieren von der größten Mindestlohnerhöhung seit seiner Einführung.

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