Das Bundeskabinett hat am 29. Oktober 2025 die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit steht offiziell fest:
✅ Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € pro Stunde.
✅ Zum 1. Januar 2027 folgt der nächste Schritt auf 14,60 €.
Die Anhebung basiert auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 und stellt die größte sozialpartnerschaftlich vereinbarte Lohnerhöhung seit Einführung des Mindestlohns dar.
✅ Die Zahlen im Überblick
| Zeitpunkt | Mindestlohn pro Stunde | Erhöhung |
|---|---|---|
| aktuell (2025) | 12,82 € | – |
| ab 01.01.2026 | 13,90 € | + 8,42 % |
| ab 01.01.2027 | 14,60 € | weitere + 5,04 % |
| Gesamt | – | + 13,88 % |
✅ Was bedeutet das für Unternehmen?
Arbeitgeber sollten rechtzeitig prüfen:
- Lohngestaltung und Arbeitsverträge
- Minijobs (480-Euro-Grenze wird häufiger überschritten)
- Personalkostenplanung
- Lohnabrechnung, Zeiterfassung und Stundenkonten
- Dienstleister-/Subunternehmerverträge in Branchen mit Mindestlohnkontrollen
Minijobs:
Durch die Erhöhung sinkt ab 2026 die mögliche monatliche Arbeitszeit bei 538-€-Jobs – sonst droht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
✅ Was haben Arbeitnehmer davon?
- spürbare Lohnsteigerung in zwei Schritten
- Planbarkeit durch frühzeitige Bekanntgabe
- stärkere Kaufkraft für Millionen Beschäftigte
✅ Hintergrund
Die Mindestlohnkommission, bestehend aus Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertretern sowie Wissenschaft, hatte sich am 27. Juni 2025 auf diese zweistufige Erhöhung geeinigt.
Mit der Entscheidung des Bundeskabinetts wird der Beschluss nun verbindlich.
✅ Fazit
Der Mindestlohn steigt in zwei Stufen auf 14,60 €. Unternehmen sollten Lohnkosten, Minijobgrenzen und Vertragsgestaltung frühzeitig prüfen, um Überraschungen zu vermeiden. Beschäftigte profitieren von der größten Mindestlohnerhöhung seit seiner Einführung.
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