Mindeststeueranpassungsgesetz: BMF legt Entwurf zur Umsetzung neuer OECD-Leitlinien vor

Am 8. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG) veröffentlicht.
Kernziel ist die Umsetzung neuer OECD-Verwaltungsleitlinien sowie redaktionelle Anpassungen im bestehenden Mindeststeuergesetz.


Hintergrund

Die Anpassungen basieren auf den jüngsten OECD-Leitlinien vom:

  • 15. Dezember 2023
  • 24. Mai 2024
  • 13. Januar 2025

Diese konkretisieren die Anwendung der internationalen Mindestbesteuerung (Pillar Two) und erfordern eine Übernahme ins nationale Recht.


Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs

1. Berücksichtigung latenter Steuern

Bei der Vollberechnung sollen künftig auch latente Steuern einbezogen werden, wenn:

  • sie aufgrund eines Wahlrechts nicht ausgewiesen sind oder
  • eine Verrechnung im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder -Jahresfehlbetrag erfolgt ist.

2. Redaktionelle Anpassungen

  • Klarstellungen und technische Korrekturen im Mindeststeuergesetz zur besseren Anwendbarkeit.

3. Begleitmaßnahmen zur Bürokratieentlastung

  • Reduzierung einzelner Anti-Gewinnverlagerungsvorschriften auf das notwendige Maß, um Unternehmen und Verwaltung zu entlasten.

💡 Praxistipp für international tätige Unternehmensgruppen:
Prüfen Sie zeitnah, ob Ihre latente Steuerrechnung durch die Änderungen betroffen ist. Die korrekte Behandlung ist entscheidend für die Ermittlung der effektiven Steuerquote nach dem Mindeststeuergesetz und kann Einfluss auf Ihre globale Steuerstrategie haben.


📌 Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Mitteilung vom 08.08.2025