Minijobs: Verdienstgrenze steigt 2026 auf 603 € und 2027 auf 633 €

Ab 1. Januar 2026 erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,82 € auf 13,90 €.
Zum 1. Januar 2027 folgt die nächste Anpassung auf 14,60 €.

Da die Minijob-Verdienstgrenze seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigen auch die Verdienstmöglichkeiten für geringfügig Beschäftigte:

JahrMindestlohnMax. Verdienst im Minijob
202512,82 €538 €
202613,90 €603 €
202714,60 €633 €

➡️ Minijobber*innen dürfen damit künftig mehr verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden.


Was ist zu beachten?

  • Tariflich vereinbarte branchenbezogene Mindestlöhne (z. B. Pflege, Gebäudereinigung, Elektro) können höher sein – sie ändern aber die Minijob-Verdienstgrenze nicht.
  • Arbeitgeber müssen bei Stundenplanung & Verträgen prüfen, dass die maximale monatliche Grenze nicht überschritten wird.
  • Bei unregelmäßigen Arbeitszeiten gilt weiterhin die Jahresverdienstgrenze, die sich entsprechend erhöht.

Praxistipp: Neuer „Minijob-Manager“

Die Minijob-Zentrale bietet seit Kurzem ein kostenloses Online-Portal:

  • Digitales Postfach für Bescheide & Kommunikation
  • Beschäftigtenübersicht
  • Beitragskonto & Kontoauszug
  • SEPA-Lastschriftmandat für automatische, fristgerechte Abgabezahlungen

Nicht enthalten: Sozialversicherungsmeldungen – diese müssen weiterhin über das SV-Meldeverfahren erfolgen.


Fazit

Die Mindestlohnerhöhung bringt spürbare Vorteile für Minijobber*innen, aber auch organisatorische Aufgaben für Arbeitgeber. Für die Lohnabrechnung 2026 und 2027 sollten die neuen Grenzen frühzeitig berücksichtigt und Arbeitszeitmodelle angepasst werden.