Missbräuchliche Nutzung von Briefkastenfirmen

Das EP hat am 17. Januar 2023 seine Position zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Verhinderung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen angenommen. Dabei spricht es sich unter anderem für stärkere Sanktionen aus.

Die Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung soll ein weiteres Mal überarbeitet werden, die Kommission hatte dazu im Dezember 2021 einen Vorschlag vorgelegt. Dieser enthielt ein Indikatorensystem zur Feststellung, ob ein Unternehmen Substanz aufweist oder nur auf dem Papier existiert. Die Abgeordneten haben ihre Position mit 367 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Sie sprechen sich beispielsweise dafür aus, die Minimalanforderungen, unterhalb derer Unternehmen von den Meldeanforderungen ausgenommen sind, abzusenken.

Diese Parlamentsposition wird nun dem Rat zugeleitet, welcher die Richtlinie im Anhörungsverfahren annehmen muss.

Quelle: BRAK, Mitteilung vom 20.01.2023