Mittelständlern droht höhere Erbschaftsteuer durch neues Urteil des Bundesfinanzhofs

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hat bei vielen mittelständischen Unternehmen Besorgnis ausgelöst. Hotels, Pensionen und Parkhäuser, die bislang von der Erbschaft- und Schenkungsteuer verschont waren, könnten künftig stärker besteuert werden. Experten sehen in dieser Entscheidung erhebliche Gefahren für den Fortbestand zahlreicher kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Die Entscheidung des BFH: Neue Regelungen für Immobilienbesitz

Das Urteil betrifft vor allem Unternehmen, die Immobilien an Dritte überlassen. Bisher profitierten diese Betriebe von der sogenannten Verschonung der Erbschaftsteuer, die dafür sorgt, dass bei der unentgeltlichen Übertragung von Betriebsvermögen die Steuerlast reduziert oder sogar vollständig erlassen wird. Doch der BFH hat entschieden, dass Vermögenswerte wie vermietete Immobilien – darunter Hotels, Pensionen und Parkhäuser – nicht länger von diesen Erleichterungen profitieren sollen.

Verschonungsregeln für Betriebsvermögen in Gefahr

Bislang gab es zwei Verschonungsmodelle, die mittelständische Betriebe vor existenzbedrohenden Steuerlasten schützen sollten:

  1. Regelverschonung: 85 % des Betriebsvermögens konnten steuerfrei übertragen werden, wenn das Verwaltungsvermögen weniger als 50 % des Unternehmenswerts ausmachte und bestimmte weitere Voraussetzungen, wie etwa die Lohnsummenregelung, erfüllt wurden.
  2. Optionsverschonung: Hier konnte eine 100-prozentige Steuerbefreiung erreicht werden, wenn das Verwaltungsvermögen weniger als 10 % betrug und das Unternehmen über einen Zeitraum von sieben Jahren fortgeführt wurde.

Mit dem neuen Urteil sind diese Verschonungsregelungen jedoch für Unternehmen, die vermietete Immobilien besitzen, bedroht. Als „Verwaltungsvermögen“ gelten Vermögenswerte, die nicht unmittelbar zur Weiterführung des Unternehmens notwendig sind – und dazu zählen auch Immobilien, die an Dritte vermietet werden.

Drohende Folgen für Mittelständler

Steuerexperten sehen in dieser Entscheidung eine Bedrohung für viele Familienunternehmen. Unternehmen, die große Teile ihres Vermögens in Immobilien gebunden haben, könnten bei einer Unternehmensübergabe oder im Erbfall vor erheblichen Steuerbelastungen stehen. Dies könnte dazu führen, dass betroffene Unternehmen Liquiditätsprobleme bekommen oder sogar gezwungen sind, Teile ihres Betriebs zu verkaufen, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen.

Zunehmende Unsicherheit im Mittelstand

Die Unsicherheiten, die durch das Urteil ausgelöst wurden, kommen zu einem Zeitpunkt, an dem viele mittelständische Unternehmen bereits vor großen Herausforderungen stehen. Laut einer Umfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) erwägen 28 % der befragten Betriebe eine Schließung, da keine passende Nachfolge gefunden werden kann. Die potenziell höheren Steuerbelastungen könnten diesen Trend weiter verstärken.

Fazit: Unternehmen müssen sich auf Änderungen einstellen

Das Urteil des BFH könnte weitreichende Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung in vielen Familienunternehmen haben. Mittelständische Betriebe, die vermietete Immobilien besitzen, sollten ihre Steuerplanung frühzeitig überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um mögliche Risiken zu minimieren.

Ob und in welchem Umfang die Finanzverwaltung das Urteil umsetzen wird, bleibt abzuwarten. Unternehmer sollten die Entwicklung jedoch genau verfolgen und sich auf mögliche steuerliche Mehrbelastungen einstellen.