Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2016

Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Lohnsteuer-Anmeldungszeiträume ab Januar 2016 ist gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchst. d des Einkommensteuergesetzes bestimmt worden.

Das Vordruckmuster und die „Übersicht über die länderunterschiedlichen Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2016“ werden hiermit bekannt gemacht.

Das Vordruckmuster ist auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden (vgl. BMF-Schreiben vom 3. April 2012, BStBl I Seite 522).

Das Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2016 und die Übersicht über länderunterschiedliche Werte in der Lohnsteuer-Anmeldung 2016 finden Sie auf der Homepage des BMF.

Quelle: BMF, Bekanntmachung IV C 5 – S-2533 / 15 / 10001 vom 27.08.2015