Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026 veröffentlicht

Am 29. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben IV C 5 – S 2533/00123/007/007 das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2026 veröffentlicht. Grundlage ist § 51 Abs. 4 Nr. 1 EStG, der das BMF ermächtigt, ein amtliches Muster zu bestimmen.

Wesentliche Inhalte des BMF-Schreibens

  • Der Ausdruck hat das Format DIN A4.
  • Abweichungen vom amtlichen Muster sind zulässig, wenn alle Angaben in gleicher Reihenfolge enthalten sind und Format sowie Aufbau dem Muster entsprechen.
  • Bei der Ausstellung sind die Vorgaben des BMF-Schreibens vom 5. September 2024 (BStBl I 2024, S. 1255) einzuhalten.
  • Neu ist, dass bei den vom Arbeitgeber berücksichtigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen zwar weiterhin die Beiträge zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bescheinigt werden, die Bescheinigung des bislang unter Nummer 28 ausgewiesenen Teilbetrags der Vorsorgepauschale für private Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung jedoch entfällt.

Bedeutung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass die Lohnbuchhaltungssysteme rechtzeitig auf das neue Muster angepasst werden müssen. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass die Lohnsteuerbescheinigung 2026 dem aktuellen Muster entspricht, da diese Angaben Grundlage für die Erstellung der Einkommensteuererklärung sind.

Wo finde ich das Muster?

Das Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2026 steht auf der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur Verfügung.

📌 Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Schreiben vom 29.08.2025