Musterrevision beim BFH: Diskussion um Verspätungszuschläge für Steuererklärungen 2019

In einem bemerkenswerten Urteil vom 15. Dezember 2023 (Aktenzeichen 3 K 88/22) hat das Finanzgericht Schleswig-Holstein eine bedeutende Entscheidung zur Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen für das Jahr 2019 getroffen. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für ähnliche Fälle haben und verdient daher eine genauere Betrachtung.

Hintergrund des Falles

Der Fall betrifft die Anwendung von Verspätungszuschlägen, die das zuständige Finanzamt (FA) aufgrund der verspäteten Abgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2019 festgesetzt hatte. Der Kern der Auseinandersetzung liegt in der Interpretation eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), das die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen verlängerte, jedoch keine spezifischen Sanktionen für Verspätungen innerhalb der verlängerten Fristen vorsah.

Entscheidung des Finanzgerichts

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein stellte fest, dass das BMF-Schreiben keine Sanktionen für die verspätete Abgabe regelte. Auf dieser Grundlage hob das Gericht die vom Finanzamt festgesetzten Verspätungszuschläge auf. Diese Entscheidung beruht auf der Auslegung, dass ohne eine explizite Regelung der Sanktionen im BMF-Schreiben, keine Grundlage für die Erhebung von Verspätungszuschlägen besteht.

Reaktion des Finanzamtes

Das Finanzamt, mit der Entscheidung des Finanzgerichts nicht einverstanden, hat Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt, unter dem Aktenzeichen VI R 2/24. Die Begründung des Finanzamtes zielt darauf ab, eine klare Rechtsprechung hinsichtlich der Anwendbarkeit von Verspätungszuschlägen unter den gegebenen Umständen zu erreichen.

Bedeutung für ähnliche Fälle

Die Revision beim BFH macht diesen Fall zu einem Präzedenzfall, der die Handhabung von Verspätungszuschlägen bei ähnlichen Konstellationen in der Zukunft maßgeblich beeinflussen könnte. Steuerpflichtige und Steuerberater sollten daher ähnliche Fälle offenhalten und die Entwicklung dieses Verfahrens genau beobachten. Das Ergebnis der Revision könnte relevante Implikationen für die Auslegung der entsprechenden gesetzlichen und administrativen Vorgaben haben.

Empfehlungen

Für Betroffene und ihre Berater empfiehlt es sich, die Entwicklung dieses Falls zu verfolgen und gegebenenfalls bestehende Einsprüche gegen vergleichbare Bescheide nicht zurückzunehmen, bis eine endgültige Entscheidung durch den BFH vorliegt. Diese Vorgehensweise sichert die Möglichkeit, auf eine für den Steuerpflichtigen positive Rechtsprechung reagieren zu können.

Fazit

Das Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein und die darauffolgende Revision beim BFH unterstreichen die Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen genau zu prüfen und die Rechtsprechung aktiv zu verfolgen. Die Entscheidung des BFH wird nicht nur für die unmittelbar Betroffenen, sondern auch für die generelle Anwendung von Verspätungszuschlägen richtungsweisend sein. Steuerpflichtige und ihre Berater sollten daher wachsam bleiben und die rechtlichen Entwicklungen aufmerksam begleiten.