Nachhaltigkeitskompass (WPK) jetzt mit Hinweisen zur EU Taxonomie-Verordnung

Die EU Taxonomie-Verordnung (EU Tax-VO) ist neben der Offenlegungsverordnung (SFRD) und der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eine der drei Säulen der „Sustainable Finance Strategy“ der EU. Sie alle tragen dazu bei, Finanzströme auf den europäischen Kapitalmärkten in nachhaltige Investitionen, also Unternehmen mit „grünen Wirtschaftstätigkeiten“, zu lenken.

Die WPK hat jetzt ihren Nachhaltigkeitskompass mit entsprechenden Hinweisen ergänzt, um Ihnen einen Überblick über den Anwenderkreis, den Berichtsumfang, die inhaltlichen Anforderungen der EU Tax-VO und den voraussichtlichen zeitlichen Verlauf zu geben.

Hintergrund

Im Jahr 2022 waren erstmals kapitalmarktorientierte Unternehmen, welche nach der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu einer nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, sowie Finanzmarktteilnehmer, die Finanzprodukte bereitstellen, nach der EU Tax-VO berichtspflichtig. Mit Inkrafttreten der CSRD wird diese Berichtpflicht voraussichtlich ab 2024 gestaffelt auf alle großen Kapitalgesellschaften sowie kapitalmarktorientierten KMU ausgeweitet.

Quelle: WPK, Mitteilung vom 25.10.2022