Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1. Januar 2024

Die neue Düsseldorfer Tabelle, die ab dem 1. Januar 2024 gilt, bringt einige wichtige Änderungen mit sich. Diese Tabelle ist ein wesentliches Instrument zur Bestimmung des Unterhalts für Kinder in Deutschland und wird von allen Oberlandesgerichten verwendet. Hier sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

1. Bedarfssätze für Kinder

  • Minderjährige Kinder: Die Bedarfssätze wurden erhöht. Für Kinder bis 6 Jahre beträgt der Unterhalt nun 480 Euro, für Kinder bis 12 Jahre 551 Euro und für Kinder bis zur Volljährigkeit 645 Euro.
  • Volljährige Kinder: Auch hier gibt es eine Erhöhung. Der Bedarf in der ersten Einkommensgruppe beträgt 125 % des Mindestbedarfs der 2. Altersstufe, mit weiteren Anpassungen in den folgenden Gruppen.
  • Studierende Kinder: Der Bedarfssatz bleibt bei 930 Euro, kann aber je nach Lebensstellung der Eltern oder bei erhöhtem Bedarf angepasst werden.

2. Anrechnung Kindergeld

  • Das Kindergeld wird weiterhin auf den Unterhaltsbedarf angerechnet, bei minderjährigen Kindern in der Regel zur Hälfte, bei volljährigen Kindern in vollem Umfang.

3. Selbstbehalte

  • Die Selbstbehalte wurden erhöht, um den Unterhaltsschuldnern mehr Eigenbedarf zu ermöglichen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsschuldner beträgt der Selbstbehalt nun 1.200 Euro, für erwerbstätige 1.450 Euro. Gegenüber anderen Ansprüchen auf Kindesunterhalt liegt der angemessene Selbstbehalt bei 1.750 Euro.

4. Einkommensgruppen

  • Die Einkommensgruppen wurden angehoben. Die erste Gruppe endet nun bei 2.100 Euro (vorher 1.900 Euro), die 15. Gruppe bei 11.200 Euro (vorher 11.000 Euro).

5. Ausblick

  • Es bleibt abzuwarten, ob sich der Mindestunterhalt und die Bedarfssätze zum 1. Januar 2025 erneut ändern werden. Ebenso ist ungewiss, wie sich geplante Reformen, wie die Kindergrundsicherung und die Modernisierung des Unterhaltsrechts, auf die Tabelle auswirken werden.

Diese Änderungen spiegeln die Anpassungen an die aktuellen wirtschaftlichen Bedingungen und die Bedürfnisse der Unterhaltsberechtigten wider. Es ist wichtig für Betroffene, sich über diese Änderungen zu informieren, da sie direkte Auswirkungen auf die Höhe des zu zahlenden oder zu empfangenen Unterhalts haben können.