Der Rat der Europäischen Union hat sich auf neue Vorschriften geeinigt, die das Verfahren zur Entlastung von der Doppelbesteuerung schneller und sicherer gestalten sollen. Diese Initiative, bekannt als FASTER (Faster And Safer Tax Entitlement Recovery), zielt darauf ab, grenzüberschreitende Investitionen zu fördern und gleichzeitig Steuermissbrauch zu bekämpfen. Die Einigung des Rates verspricht erhebliche Verbesserungen für Anleger sowie für nationale Steuerbehörden und Finanzintermediäre.
Beschleunigung und Sicherheit im Fokus
Das Ziel der FASTER-Initiative ist es, die Prozesse rund um die Quellensteuerentlastung zu beschleunigen und gleichzeitig sicherer zu machen. Die derzeitigen, oft langwierigen und komplizierten Verfahren zur Quellensteuerentlastung können dazu führen, dass Investoren entweder doppelt besteuert werden oder in umständliche Erstattungsprozesse verwickelt sind. Durch FASTER wird ein Rahmen geschaffen, der diese Prozesse harmonisiert und vereinfacht.
Kernpunkte der FASTER-Initiative
- Einführung einer digitalen EU-Bescheinigung über die steuerliche Ansässigkeit (eTRC): Diese Bescheinigung ermöglicht es den Anlegern, schneller und einfacher eine Entlastung von der Quellensteuer zu beantragen.
- Zwei neue Schnellverfahren: Die Mitgliedstaaten können wählen, ob sie ein Verfahren der „Steuererleichterung an der Quelle“ oder ein „Schnellerstattungssystem“ einführen möchten. Diese Systeme sollen das bestehende Standardverfahren ergänzen und eine schnellere Rückerstattung zu viel gezahlter Quellensteuer ermöglichen.
- Anwendungsbereich der neuen Verfahren: Die neuen Regelungen gelten insbesondere für Dividenden auf öffentlich gehandelte Aktien, können aber auch auf Zinsen auf öffentlich gehandelte Anleihen angewandt werden.
Vorteile der neuen Richtlinie
Die neue Richtlinie wird es Investoren erleichtern, in andere EU-Mitgliedstaaten zu investieren, indem sie die Steuerlast verringert und die Verfahrenswege verkürzt. Dies ist besonders wichtig für die Kapitalmarktunion, die darauf abzielt, Kapital- und Investitionsströme in der EU zu fördern.
Künftige Herausforderungen und Schritte
Während die neue Regelung viele Vorteile bietet, müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie bis zum 31. Dezember 2028 in nationales Recht umsetzen, und die Vorschriften werden erst ab dem 1. Januar 2030 voll anwendbar sein. Diese Übergangsfrist gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die notwendigen Systeme und Prozesse einzurichten.
Fazit
Mit der FASTER-Initiative setzt die EU ein starkes Zeichen für eine effizientere und sicherere Kapitalmarktstruktur. Durch die Vereinfachung der Steuerverfahren erhofft sich die EU, mehr Investitionen und eine stärkere wirtschaftliche Integration zu fördern. Dies könnte langfristig dazu beitragen, das Potenzial des europäischen Binnenmarkts voll auszuschöpfen.
Quelle: Rat der Europäischen Union, Pressemitteilung vom 14. Mai 2024