Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Meldepflicht für elektronische Registrierkassen in Kraft. Das Bundesfinanzministerium hat ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingerichtet, um die bislang ausgesetzte Pflicht zur Registrierung von Kassensystemen zu aktivieren. Ziel dieser Maßnahme ist es, Steuerhinterziehung bei Bargeschäften effektiver zu bekämpfen.
Was muss gemeldet werden?
Unternehmer müssen alle Registrierkassen unabhängig davon melden, ob diese gekauft, gemietet oder geleast wurden. Laut dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 sind folgende Angaben erforderlich:
- Art des Kassensystems: Hersteller und Modell der Kasse.
- Seriennummer: Die eindeutige Identifikationsnummer der Kasse.
- Anschaffungs- oder Außerbetriebnahmedatum: Zeitpunkt der Inbetriebnahme oder Deinstallation.
- Art der technischen Sicherheitseinrichtung (TSE): Angaben zur eingesetzten Technologie für die Sicherung der Kassenvorgänge.
Zusätzlich muss jede Kasse einer Betriebsstätte zugeordnet werden. Änderungen wie ein Wechsel der Betriebsstätte sind ebenfalls meldepflichtig.
Fristen und Übergangsregelungen
Die Meldepflicht gilt für alle elektronischen Registrierkassen. Hier die wichtigsten Fristen im Überblick:
- Für vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassen: Meldung bis spätestens 31. Juli 2025.
- Für nach dem 1. Juli 2025 angeschaffte Kassen: Meldung innerhalb eines Monats nach Anschaffung.
Warum die Meldepflicht eingeführt wird
Die neue Regelung soll für mehr Transparenz im Umgang mit Bargeld sorgen. Registrierkassen mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) garantieren eine unveränderbare Aufzeichnung aller Kassenvorgänge und erschweren so Manipulationen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung von Steuerhinterziehung bei Bargeschäften.
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Auch wenn Verstöße gegen die Meldepflicht aktuell nicht direkt mit Bußgeldern belegt sind, können sie erhebliche Folgen haben. So können Unternehmen, die die neuen Anforderungen nicht einhalten, bei Betriebsprüfungen in eine höhere Risikoklassifizierung eingestuft werden. Dies könnte zu intensiveren Prüfungen und zusätzlichen Nachweispflichten führen.
Was Unternehmer jetzt tun sollten
- Frühzeitig informieren: Überprüfen Sie, ob Ihre Kassensysteme die Anforderungen erfüllen, und sammeln Sie die notwendigen Daten für die Meldung.
- Anmeldung planen: Nutzen Sie das Portal „Mein ELSTER“, um die Meldung vorzunehmen, oder beauftragen Sie Ihren Steuerberater oder Kassenhändler mit der Registrierung.
- Fristen einhalten: Stellen Sie sicher, dass alle bestehenden Kassensysteme rechtzeitig bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden, um Komplikationen zu vermeiden.
- Technische Sicherheitseinrichtung prüfen: Vergewissern Sie sich, dass Ihre Registrierkassen eine TSE integriert haben, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.
Fazit
Die neue Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025 ist ein weiterer Schritt hin zur Digitalisierung und Transparenz im Steuersystem. Unternehmer sollten die Fristen und Anforderungen ernst nehmen, um unnötige Risiken bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.
Sie haben Fragen zur neuen Meldepflicht? Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung!