Neue Regeln beim Vorsteuerabzug ab 2026 geplant: Achtung bei Ist-Versteuerern

DStV, Mitteilung vom 21.08.2024

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Vorsteuerabzugs, die insbesondere Unternehmen betrifft, die ihre Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) berechnen. Nach den geplanten neuen Regelungen soll der Vorsteuerabzug künftig erst zu dem Zeitpunkt möglich sein, an dem die Zahlung tatsächlich erfolgt ist, wenn die Rechnung von einem Unternehmer ausgestellt wird, der die Ist-Versteuerung anwendet.

Auswirkungen auf den Rechnungsempfänger:

Der Vorsteuerabzug kann aktuell geltend gemacht werden, sobald eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Zukünftig soll dies jedoch nur noch möglich sein, wenn die Rechnung einen Hinweis auf die Ist-Versteuerung enthält. Fehlt dieser Hinweis, könnte es für den Rechnungsempfänger schwierig sein, den korrekten Zeitpunkt für den Vorsteuerabzug ohne erheblichen Mehraufwand zu ermitteln.

Schutz des Rechnungsempfängers:

Um den Rechnungsempfänger zu schützen, prüft das Bundesministerium der Finanzen (BMF) auf Anregung des Deutschen Steuerberaterverbandes e.V. (DStV) die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung. Diese Regelung soll gutgläubige Rechnungsempfänger vor Nachteilen schützen, wenn die Rechnung keinen Hinweis auf die Ist-Versteuerung enthält.

Rechtssicherheit und praktische Umsetzung:

Der DStV hat angeregt, die Nichtbeanstandungsregelung gesetzlich in § 15 UStG zu verankern, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. Sollte dies unionsrechtlich nicht umsetzbar sein, schlägt der DStV vor, die Regelung zumindest in einem BMF-Schreiben festzuhalten. Eine solche Regelung könnte jedoch nur die Finanzverwaltung, nicht aber die Finanzgerichte binden.

Bürokratiearme Lösung gefordert:

Der DStV betont die Notwendigkeit einer bürokratiearmen und praxisnahen Lösung. Gutgläubige Rechnungsempfänger sollten die Nichtbeanstandungsregelung in Anspruch nehmen können, ohne zusätzlichen Aufwand betreiben zu müssen, wenn der verpflichtende Hinweis auf die Ist-Versteuerung fehlt.

Diese geplanten Änderungen und die vorgeschlagenen Schutzmechanismen sollen sicherstellen, dass Rechnungsempfänger nicht unverhältnismäßig belastet werden und der Vorsteuerabzug auch in Zukunft praktikabel bleibt.

Quelle: Deutscher Steuerberaterverband e. V.