Neue Regeln zum Investmentrecht können vorerst nicht in Kraft treten

Die Länder haben das sogenannte AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz vorerst gestoppt und in das Vermittlungsverfahren verwiesen. Sie halten unter anderem die Möglichkeit der neu geregelten offenen Investmentkommanditgesellschaft für systemwidrig, Erträge an die Gesellschafter durchzuschleusen und zusätzlich eine steuerfreie Thesaurierung von Veräußerungsgewinnen vorzunehmen. 

Zudem sei eine Regelung erforderlich, die verhindert, dass ausländische Einkünfte inländischer Anleger dauerhaft steuerneutral gegen die deutsche Besteuerung abgeschirmt werden können. Zur Bekämpfung der sogenannten Goldfinger-Modelle hält der Bundesrat zusätzliche Anpassungen des Einkommensteuergesetzes für notwendig.

Das Gesetz passt diverse steuerrechtliche Regelungen – insbesondere des Investmentrechts – und außersteuerrechtliche Normen an das neue Kapitalanlagegesetzbuch an, das durch das AIFM-Umsetzungsgesetz (Bundesrats-Drucksache 375/13) eingeführt wird. Zudem beseitigt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Investmentsteuerrechts.

Quelle: Bundesrat Pressemitteilung 136/2013