Neue Verordnung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen auf den Weg gebracht

Deutscher Bundestag, Meldung vom 06.06.2024

Die Bundesregierung hat eine wichtige Verordnung eingeleitet (20/11646), die darauf abzielt, die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen zu ändern. Dieser Schritt ist Teil einer umfassenderen Initiative, um die Förderrichtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude in das Steuerrecht zu integrieren und somit einen technischen Gleichlauf der beiden Förderprogramme zu gewährleisten.

Die Notwendigkeit dieser Verordnung ergibt sich aus der fortwährenden Entwicklung im Bereich der Energieeffizienz und den technologischen Neuerungen, die eine ständige Anpassung der regulativen Rahmenbedingungen erforderlich machen. Durch die Angleichung der Förderkriterien wird es für Investoren einfacher, die Vorteile der staatlichen Unterstützung zu nutzen, was wiederum zu einer erhöhten Rate an energetischen Sanierungen führen soll.

Die Verordnung, die nun auf dem Weg ist, bedarf jedoch der Zustimmung des Deutschen Bundestags. Sollte sie verabschiedet werden, wird dies weitreichende positive Effekte für die energetische Modernisierung von Gebäuden in Deutschland haben, indem sie sowohl die ökologische Nachhaltigkeit als auch die ökonomische Effizienz steigert.

Die Bundesregierung unterstreicht mit diesem Schritt ihr Engagement für den Umweltschutz und die Reduzierung von CO2-Emissionen, was im Einklang mit den nationalen und internationalen Klimazielen steht.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 391/2024