Neue Vervielfältiger für lebenslängliche Nutzungen und Leistungen ab 1. Januar 2026

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 21. Oktober 2025 ein neues Schreiben veröffentlicht (Az. IV D 4 – S 3104/00002/013/003). Darin werden die Vervielfältiger zur Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Bewertungsstichtage ab dem 1. Januar 2026 bekanntgegeben. Die Berechnungen beruhen auf der aktuellen Sterbetafel 2022/2024 des Statistischen Bundesamtes, die am 22. Juli 2025 veröffentlicht wurde.


✅ Wozu dienen diese Vervielfältiger?

Die Werte werden in der steuerlichen Bewertung nach dem Bewertungsgesetz (§ 14 BewG) benötigt, um den Kapitalwert von:

  • lebenslangen Wohnrechten (Nießbrauch, Wohnungsrecht)
  • dauernden Lasten
  • Renten oder sonstigen wiederkehrenden Leistungen

zu berechnen.
Die Vervielfältiger sind ein entscheidender Faktor z. B. bei:

  • Schenkungen und Erbschaften von Immobilien
  • Übertragungen gegen Vorbehaltsnießbrauch
  • Vermögensübertragungen gegen lebenslange Rentenzahlung

✅ Warum neue Werte?

Sterbetafeln spiegeln die statistische Lebenserwartung wider.
Steigt oder sinkt die Lebenserwartung, verändern sich automatisch die Kapitalwerte solcher Nutzungsrechte. Die Finanzverwaltung passt daher regelmäßig die Vervielfältiger an, um eine realistische Bewertung sicherzustellen.


✅ Ab wann gelten die neuen Vervielfältiger?

  • für alle Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2026
  • unabhängig davon, wann der Vertrag abgeschlossen wurde

Damit sind ab 2026 in Schenkung- und Erbschaftsteuerfällen die neuen Werte zwingend anzuwenden.


✅ Wo findet man die Tabellen?

Das vollständige BMF-Schreiben mit allen Zahlen ist auf der Website des Bundesfinanzministeriums veröffentlicht. Steuerberater und Bewertungsstellen berücksichtigen die Tabellen automatisch bei der Berechnung.


✅ Was bedeutet das für die Praxis?

  • Bei geplanten Immobilien- oder Unternehmensübertragungen kann sich der steuerliche Wert eines Nießbrauchs oder Wohnrechts ab 2026 verändern.
  • Höhere Lebenserwartung → höherer Kapitalwert des Nutzungsrechts → kann zu geringeren steuerpflichtigen Vermögenswerten führen (und umgekehrt).
  • Wer Vermögensübertragungen plant, sollte prüfen, ob die Übertragung noch 2025 oder erst 2026 sinnvoller ist.

Fazit

Ab dem 1. Januar 2026 gelten neue Vervielfältiger zur Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen. Grundlage ist die aktuelle Sterbetafel 2022/2024. Für alle Erbschaft- und Schenkungsfälle ab 2026 sind die neuen Werte zwingend anzuwenden.

Bei geplanter Vermögensweitergabe kann es sinnvoll sein, die neuen Werte in die steuerliche Gestaltung einzubeziehen. Wir beraten dazu gerne individuell.