Neuer Anlauf für AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz

Die Länder haben in ihrer heutigen Plenarsitzung einstimmig einen Gesetzentwurf zur Änderung diverser steuerrechtlicher Regelungen beschlossen. Ziel ist es, insbesondere das Investmentsteuerrecht an das im Sommer dieses Jahres beschlossene Kapitalanlagegesetzbuch anzupassen. Zudem sollen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten im Investmentsteuerrecht beseitigt, die gesetzlichen Grundlagen für die Umsetzung des geplanten FATCA-Abkommens mit den USA geschaffen und Vereinfachungen im Einkommensteuerrecht erreicht werden.

Das vom Bundestag in der letzten Legislaturperiode beschlossene „AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz“ hatten die Länder im Juni 2013 in den Vermittlungsausschuss verwiesen, der seine Beratungen aber bis zum Ende der Legislatur nicht abschließen konnte. Das Gesetz ist damit der Diskontinuität unterfallen.

Der nun von den Ländern beschlossene Gesetzesentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von drei Wochen dem Bundestag vorzulegen hat. Die kurze Frist ergibt sich aus der Eilbedürftigkeit der Vorlage. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor Jahresende abgeschlossen sein.

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz – AIFM-StAnpG)

Quelle: Bundesrat, Drucksache 740/13 (Beschluss)