Neues Gesetz: Steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland

Hintergrund

Am 18. Juli 2025 wurde das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm“ im Bundesgesetzblatt verkündet – und trat bereits am 19. Juli 2025 in Kraft.
Mit diesem Gesetz setzt die Bundesregierung gezielt steuerliche Anreize, um Investitionen zu fördern, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und nachhaltiges Wachstum zu unterstützen.

Das Programm enthält sowohl kurzfristige Impulse zur Liquiditätsstärkung als auch langfristige Entlastungen bei der Unternehmensbesteuerung.


Die wichtigsten Maßnahmen im Überblick

1. Investitions-Booster: Degressive Abschreibung bis zu 30 %

Unternehmen können bewegliches Anlagevermögen, das zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft wird, degressiv mit bis zu 30 % pro Jahr abschreiben.

➡️ Diese Regelung soll Investitionen in Maschinen, Anlagen und technische Geräte beschleunigen und den steuerlichen Liquiditätsvorteil erhöhen.
In Agenda Finanzbuchführung ist die neue AfA-Option bereits mit der Programmversion Juni 2025 umgesetzt.


2. Förderung der betrieblichen Elektromobilität

Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Förderung nachhaltiger Mobilität in Unternehmen.

Für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, gilt eine arithmetisch-degressive Abschreibung:

JahrAbschreibungssatz
Anschaffungsjahr75 %
2. Jahr10 %
3. Jahr5 %
4. Jahr5 %
5. Jahr3 %
6. Jahr2 %

Diese Abschreibungsregelung erstreckt sich somit über bis zu sechs Jahre.

Zudem wurde die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25-%-Pauschale bei Elektro-Dienstwagen von 70.000 € auf 100.000 € angehoben.
Beide Anpassungen sind bereits in Agenda Finanzbuchführung sowie in Agenda Lohn- & Gehaltsabrechnung integriert (Version Juni 2025).


3. Steuerliche Entlastungen ab 2028

Ab dem Jahr 2028 sieht das Investitionssofortprogramm auch dauerhafte Steuerentlastungen für Unternehmen vor:

  • Körperschaftsteuer:
    Senkung ab dem 1. Januar 2028 jährlich um einen Prozentpunkt
    von derzeit 15 % auf 10 % im Jahr 2032.
  • Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) für Personengesellschaften:
    Der Thesaurierungssteuersatz sinkt stufenweise:
    • 27 % in den Jahren 2028/2029
    • 26 % in den Jahren 2030/2031
    • 25 % ab 2032

Diese Reform soll insbesondere mittelständische Unternehmen entlasten und Eigenkapitalbildung fördern.


Fazit

Mit dem Investitionssofortprogramm 2025 schafft die Bundesregierung einen deutlichen steuerlichen Anreiz, um Investitionen anzukurbeln, E-Mobilität zu fördern und Unternehmen langfristig steuerlich zu entlasten.
Vor allem die Kombination aus sofortiger Liquiditätswirkung durch höhere Abschreibungen und struktureller Entlastung ab 2028 macht das Programm zu einem wichtigen Schritt für die Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.


Tipp:
Unternehmer, die in den kommenden Jahren größere Anschaffungen oder Fahrzeuginvestitionen planen, sollten prüfen, ob sie von den neuen Regelungen profitieren können.
Gerne unterstützen wir Sie bei der steueroptimalen Planung Ihrer Investitionen und bei der richtigen Anwendung der neuen Abschreibungs- und Entlastungsvorschriften.