BMF, Schreiben vom 25.08.2025 (koordinierter Ländererlass)
Mit Wirkung zum 25. August 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Muster der Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung veröffentlicht. Hintergrund ist die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sowie die Anpassung an das Jahressteuergesetz 2022, das die elektronische Übermittlung solcher Erklärungen ermöglicht (§ 18 Abs. 5a UStG).
Worum geht es?
Die Fahrzeugeinzelbesteuerung betrifft insbesondere den innergemeinschaftlichen Erwerb neuer Fahrzeuge (§ 1b UStG). Ab sofort gelten neue Vordruckmuster und eine überarbeitete Anleitung, die eine standardisierte und elektronische Abgabe der Erklärung sicherstellen sollen.
Neue Vordruckmuster
Folgende Formulare wurden eingeführt:
- USt 1 B – Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Anlage USt 1 B – Ergänzungsbogen, insbesondere für Steuerbefreiungen
- Anleitung USt 1 B – Ausfüllhilfe
Wer muss den Vordruck nutzen?
Die Erklärung ist abzugeben von:
- Privatpersonen,
- nichtunternehmerisch tätigen Personenvereinigungen,
- Unternehmern, die das Fahrzeug für ihren nichtunternehmerischen Bereich erwerben.
➡️ Für jedes neue Fahrzeug muss eine eigene Erklärung eingereicht werden.
Nicht zu verwenden ist das Formular bei:
- Erwerb durch Unternehmer für den unternehmerischen Bereich,
- Erwerb durch juristische Personen, die nicht Unternehmer sind.
In diesen Fällen erfolgt die Meldung wie bisher über die Umsatzsteuer-Voranmeldung (USt 1 A) und die Umsatzsteuer-Jahreserklärung (USt 2 A).
Sonderfälle
- Ausländische Missionen und Konsulate: Seit dem 01.01.2022 ist das BZSt zuständig; hierfür gibt es eigene Formulare.
- Steuerbefreiung (§ 4b Nr. 3 UStG): Diese wird über die Anlage USt 1 B beantragt. Notwendig ist eine Bestätigung der internationalen Organisation (Dienststempel + Kontingentnachweis).
Elektronische Übermittlung
Die Abgabe erfolgt grundsätzlich elektronisch über die amtliche Schnittstelle (Elster, § 18 Abs. 5a UStG i. V. m. § 87a AO). Weitere Informationen: www.elster.de.
Fazit für die Praxis
- Neue, einheitliche Vordrucke für die Fahrzeugeinzelbesteuerung ab sofort verbindlich.
- Pflicht zur Einzelabgabe je Fahrzeug.
- Elektronische Übermittlung über Elster erforderlich.
- Sonderregelungen für internationale Organisationen und Steuerbefreiungen bleiben bestehen.
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