Multilaterales Übereinkommen in Verhandlung
Am 25. Februar 2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine gemeinsame Presseerklärung veröffentlicht, die sich mit einem neuen multilateralen Übereinkommen zur Beilegung internationaler Steuerstreitigkeiten befasst. Derzeit verhandeln zehn EU-Mitgliedstaaten über die Errichtung eines ständigen Streitbeilegungsausschusses.
Beteiligte Staaten
Die folgenden EU-Mitgliedstaaten sind an den Verhandlungen beteiligt:
- Österreich
- Bulgarien
- Dänemark
- Frankreich
- Deutschland
- Irland
- Niederlande
- Polen
- Spanien
- Schweden
Ziel des Streitbeilegungsausschusses
Das neue Gremium soll eine zentrale Plattform für die effiziente und schnelle Schlichtung von steuerlichen Streitigkeiten zwischen Staaten schaffen. Dabei sind folgende Punkte besonders hervorzuheben:
- Bereitstellung ständig verfügbarer Panels zur Durchführung der Schiedsphase von Streitbeilegungsverfahren
- Unterstützung durch ein spezialisiertes Sekretariat
- Effizientere und schnellere Beilegung von Steuerstreitigkeiten auf internationaler Ebene
Grundlage des Projekts
Das Vorhaben basiert auf den Arbeiten der FISCALIS-Arbeitsgruppen, die verschiedene Optionen zur Errichtung eines Ständigen Ausschusses für alternative Streitbeilegung erarbeitet haben. Maßgeblich ist hierbei Artikel 10 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017, die Verfahren zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten innerhalb der Europäischen Union regelt.
Ausblick und nächste Schritte
Die Verhandlungsgruppe strebt an, das Übereinkommen bis Ende 2025 abzuschließen. Sollte eine Einigung erzielt werden, könnte dies eine bedeutende Verbesserung der Streitbeilegungsverfahren im internationalen Steuerrecht darstellen.
Die Entwicklungen in diesem Bereich bleiben weiterhin spannend. Unternehmen und Steuerpflichtige, die von internationalen Steuerkonflikten betroffen sind, sollten die Verhandlungen aufmerksam verfolgen.