Nicht als Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar: Wäsche und Party-Service

Das Finanzgericht Münster hat in einem Urteil vom 15. Dezember 2023 (Az. 12 K 1090/21 E) klargestellt, dass bestimmte Dienstleistungen nicht unter die steuerlich begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen fallen, wenn sie nicht direkt im oder in unmittelbarer Nähe zum Haushalt erbracht werden. Dies betrifft insbesondere Dienste wie Wäscheservices und Personal für private Feiern in externen Locations.

Hintergrund des Falles

Ein Ehepaar hatte Ausgaben für einen externen Wäscheservice und für das Personal einer Geburtstagsfeier, die in einem gemieteten Raum stattfand, als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht. Diese umfassten:

  • 456,71 € für Waschen, Bügeln, Stärken und Mangeln der Kleidung durch eine Wäscherei.
  • 372,15 € für Servicekräfte bei einer privaten Geburtstagsfeier.

Das Finanzamt lehnte den Abzug dieser Kosten ab, da die Leistungen nicht im Haushalt des Paares erbracht wurden. Das Gericht bestätigte diese Entscheidung und betonte, dass die räumliche Nähe zum Haushalt ein entscheidendes Kriterium für die Qualifikation als haushaltsnahe Dienstleistung ist.

Kernpunkte des Urteils

  • Räumliche Nähe: Leistungen müssen im Haushalt oder in direkter Nähe erbracht werden, um als haushaltsnah zu gelten.
  • Externe Erbringung: Dienstleistungen, die in Gewerberäumen oder anderen externen Locations ausgeführt werden, sind von der Steuerbegünstigung ausgeschlossen.

Was zählt zu haushaltsnahen Leistungen?

Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des Haushalts erledigt werden und in der Regel im Haushalt des Steuerpflichtigen stattfinden. Dazu zählen:

  • Reinigung der Wohnung
  • Pflege oder Gestaltung des Gartens innerhalb des Grundstücks
  • Kleine Handwerksarbeiten, die im Haushalt anfallen

Was wird nicht anerkannt?

Die Entscheidungen des BFH und anderer Finanzgerichte zeigen, dass nicht alle alltäglichen Ausgaben unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fallen. Nicht anerkannt werden insbesondere:

  • Arbeiten, die außerhalb des Haushalts ausgeführt werden, wie das Reinigen von Wäsche in einer externen Wäscherei
  • Dienstleistungen für Veranstaltungen in angemieteten Räumlichkeiten
  • Reparaturen, die in der Werkstatt des Dienstleisters durchgeführt werden

Steuerliche Vorteile richtig nutzen

Um von den Steuervorteilen für haushaltsnahe Dienstleistungen profitieren zu können, sollten Sie:

  1. Dokumentation: Halten Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege sorgfältig fest.
  2. Zahlungsmethoden: Bezahlen Sie niemals bar. Nutzen Sie Überweisungen oder elektronische Zahlungen, um einen Nachweis für das Finanzamt zu haben.
  3. Trennung der Kosten: Stellen Sie sicher, dass Arbeits- und Materialkosten in der Rechnung getrennt ausgewiesen werden, da nur Arbeitskosten abzugsfähig sind.

Fazit

Das jüngste Urteil des Finanzgerichts Münster ist eine wichtige Erinnerung daran, dass nicht alle scheinbar privaten Ausgaben steuerlich absetzbar sind. Verstehen Sie die Kriterien und planen Sie entsprechend, um Ihre steuerliche Belastung zu minimieren und Überraschungen bei der Steuererklärung zu vermeiden.