Niederlande wegen Mehrwertsteuerbefreiung bei Wassersportaktivitäten verklagt

Die EU-Kommission hat beim Gerichtshof der EU Klage gegen die Niederlande erhoben, da das Land der EU-Regelung über Mehrwertsteuerbefreiungen bei Wassersportaktivitäten nicht vollständig nachkommt.

Laut der Mehrwertsteuerrichtlinie sind Dienstleistungen, die gemeinnützige Organisationen im Zusammenhang mit Sport und Körperertüchtigung erbringen, von der Mehrwertsteuer befreit.

In den Niederlanden wird diese Mehrwertsteuerbefreiung jedoch nur gewährt, wenn die betreffende gemeinnützige Organisation ausschließlich Freiwillige und keine fest angestellten Mitarbeiter beschäftigt. Nach Ansicht der EU-Kommission lässt die Mehrwertsteuerrichtlinie diese zusätzliche Bedingung nicht zu.

Andererseits gewähren die Niederlande eine Mehrwertsteuerbefreiung, wenn Wassersportorganisationen Liege- und Anlegeplätze für Boote verpachten, auch wenn die Nutzung nicht in Verbindung zu Wassersportaktivitäten steht. Nach Meinung der EU-Kommission geht diese Auslegung der Mehrwertsteuerbefreiung zu weit, und die Befreiung sollte sich lediglich auf die Verpachtung von Liege – oder Anlegeplätzen beziehen, die für Wassersportaktivitäten genutzt werden.

Die Kommission hat die Niederlande bereits in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme förmlich aufgefordert, den Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie nachzukommen, jedoch weigern sich die Niederlande, die Gesetzgebung zu ändern.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung vom 25.09.2014