Norddeutsche Initiative für Bundesrat: Gemeinnützige Organisationen bei Betrieb von Photovoltaikanlagen steuerlich unterstützen

An diesem Donnerstag (13.10.2022) verhandelt der Finanzausschuss des Bundesrats über den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022. Darin sind unter anderem steuerliche Erleichterungen für Einkünfte aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen vorgesehen.

Die norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein machen sich in diesem Zusammenhang dafür stark, auch gemeinnützige Organisationen beim Betrieb einer Photovoltaikanlage steuerlich stärker zu unterstützen – damit sie wie Privathaushalte einfach, unbürokratisch und steuerlich begünstigt Photovoltaikanlagen errichten und betreiben können. Vor allem muss bei Vereinen sichergestellt werden, dass Photovoltaikanlagen nicht dazu führen, dass sich z. B. mit einer Vereinsgaststätte plötzlich die Besteuerung insgesamt nachteilig verändert. Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben, die keine Zweckbetriebe sind, insgesamt 45.000 Euro im Jahr, so ist gesetzlich geregelt, dass die diesen Geschäftsbetrieben zuzuordnenden Besteuerungsgrundlagen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer unterliegen. In ihrem gemeinsamen Antrag fordern die Länder nun, dass die steuerfreien Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage für das Überschreiten der 45.000-Euro-Grenze im wirtschaftlichen Betrieb ohne Relevanz sind.

Die Länder Hamburg, Schleswig Holstein und Mecklenburg-Vorpommern weisen in einer weiteren gemeinsamen Initiative für den Bundesrat auf eine Unklarheit im Gesetzesentwurf hin und schlagen eine prägnantere Formulierung vor, damit von den beabsichtigten Vergünstigungen auch die Eigentümer solcher Gebäude profitieren, die keine EFH sind und überwiegend, aber nicht ausschließlich für gewerbliche Zwecke genutzt werden. So können auch Kleingewerbetreibende besser von dieser Regelung profitieren.

„Angesichts der Energiekrise ist der Ausbau erneuerbarer Energien wichtiger denn je. Deshalb ist es gut und richtig, wenn wir über steuerliche Erleichterungen zusätzliche Anreize für den Betrieb von Photovoltaikanalgen schaffen – auch und gerade für gemeinnützige Organisationen und Vereine, die sich gerade überlegen, welchen Beitrag sie leisten können. Mit dieser Initiative greifen wir Hinweise von Sportvereinen aus Hamburg auf. Die Rechtslage wird sich künftig erheblich verbessern – da setzen wir nun noch einen drauf: Wenn am Ende die Einnahmen aus dem Betrieb einer PV-Anlagen nämlich dazu führen, dass ein Verein über die Einnahmen-Grenze kommt und damit Steuern zahlen müsste, wäre das kontraproduktiv. Hier setzen wir mit unserer Initiative an und sorgen dafür, dass gemeinnützige Organisation genügend Spielraum haben, um mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ihrerseits einen Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien leisten zu können.“

Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel

„Die Lehre der aktuellen Energiekrise ist: je unabhängiger wir von fossilen Energieträgern sind, desto besser. Daher ist es gut, die Erzeugung von erneuerbaren Energien wo es nur geht zu fördern. Mit der Initiative der Norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein gelingt aber noch mehr. Wir wollen gemeinnützige Organisationen steuerlich unterstützen, wenn sie Photovoltaikanlagen errichten. Die Einkünfte aus dem erzeugten Strom sind für sie in Teilen steuerfrei. Das ist Anreiz, erneuerbare Energien zu erzeugen und damit gut für das Klima. Und es hilft gemeinnützigen Organisationen, die erzielten Einnahmen für ihre wichtige gesellschaftliche Aufgabe zu nutzen.“

Bremens Finanzsenator Dietmar Strehl

„Bis zum Jahr 2035 soll der Energiebedarf in Mecklenburg-Vorpommern vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt werden. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, müssen wir den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranbringen. Dazu gehören auch die gemeinnützigen Organisationen. Bereits im August wurde in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen, kleine Photovoltaikanlagen für Balkone zu fördern. Die vorliegende Initiative stellt einen für den gemeinnützigen Sektor wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität dar. Wer auf erneuerbare Energien setzt, sollte keine steuerlichen Nachteile hinnehmen müssen.“

Mecklenburg-Vorpommerns Finanzminister Dr. Heiko Geue

„Um die Energiewende mit Kraft und Dynamik voranzubringen, müssen alle Bereiche der Gesellschaft mitgedacht werden. Es braucht flexibles, schnelles und unbürokratisches Denken und Handeln, um die Energieversorgung in Zeiten des russischen Angriffskriegs und der Energiekrise kurz- wie mittelfristig sicherzustellen. Mit der heutigen Initiative ziehen die norddeutschen Länder erneut an einem Strang. Dieses gemeinsame Handeln war schon bei der Verlängerung der Homeoffice-Pauschale erfolgreich. Nun wollen wir mit steuerlichen Erleichterungen gemeinnützigen Organisationen den Weg hin zu einer klimaschonenden und nachhaltigen Energieversorgung ebnen und hoffen erneut auf Erfolg.“

Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold

Quelle: FinMin Mecklenburg-Vorpommern, Pressemitteilung vom 12.10.2022