„Osterpaket“: Bundesrat billigt Maßnahmen zum Stromnetzausbau

Am 8. Juli 2022 hat der Bundesrat umfangreiche Änderungen des Energiewirtschaftsrechts gebilligt, die der Bundestag am 24. Juni 2022 als Teil des sog. Osterpakets verabschiedet hatte. Das Gesetz enthält zahlreiche Maßnahmen zur beschleunigten Nutzung erneuerbarer Energien und zum verstärkten Ausbau der Stromnetze, Änderungen im Vertragsrecht zwischen Stromanbietern und Endkunden sowie erweiterte Befugnisse der Aufsichtsbehörden im Wettbewerbsrecht.

Beschleunigter Ausbau von Stromnetzen und E-Ladesäulen

Das Gesetz verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 unmittelbar im Energiewirtschaftsgesetz. Es strafft Planungs- und Genehmigungsprozesse bei Stromleitungen, ergänzt die Netzentwicklungsplanungen um die Berechnung eines Klimaneutralitätsnetzes und richtet Planungen auf Verteilernetzebene am Ziel einer vorausschauenden und effizienten Bedarfsdimensionierung aus, die auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge berücksichtigt. Das Gesetz ermöglicht auch eine höhere Auslastung bestehender Netzinfrastrukturen, um kurzfristig die Transportkapazitäten auszuweiten.

Mehr Verbraucherschutz für Haushaltskunden

Ziel des Gesetzes ist zudem, rechtliche Unklarheiten für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Kündigung eines Vertrags durch Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise zu beseitigen. Es grenzt die Ersatzversorgung von der Grundversorgung mit Strom und Gas ab, beendet die preisliche Kopplung beider Instrumente im Segment der Haushaltskunden und verpflichtet die Anbieter zu mehr Transparenz gegenüber Kunden und Bundesnetzagentur. So müssen diese künftig drei Monate vorher ankündigen, wenn sie die Belieferung für Haushaltskunden einstellen wollen – kurzfristige Kündigungen sind dadurch erschwert.

Stärkere Beobachtung der Kraftstoffpreise

Zudem ermöglicht das Gesetz eine stärkere Beobachtung der Raffinerien und des Kraftstoffgroßhandels durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt. Sie erhält künftig unter anderem auch Daten zu den im Tagesverlauf an den Tankstellen verkauften Mengen.

Ausweitung auf alle Energieträger

In einer begleitenden Entschließung begrüßt der Bundesrat, dass das Gesetz einen weiteren Beitrag zur Beschleunigung des Netzausbaus leistet und auf ein Klimaneutralitätsnetz ausgerichtet ist.

Der Bundesrat betont, dass nicht nur für den Bereich Strom, sondern auch für alle Infrastrukturen die Planung auf die Klimaziele ausgerichtet und mit konkreten Zeitplänen und Maßnahmen hinterlegt werden muss. Um Infrastruktur-übergreifend planen zu können und Ineffizienzen zu vermeiden, ist aus Sicht des Bundesrates eine deutlich integriertere Betrachtung über die Energieträger Strom, Gas, Wasserstoff nötig. Er bittet daher die Bundesregierung, hierzu Vorschläge zu erarbeiten und mit den Ländern zu erörtern.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Anliegen befasst. Feste Fristen gibt es hierzu nicht.

Quelle: Bundesrat, Mitteilung vom 08.07.2022