Deutsches BIP dürfte 2020 zwischen 4,5 und 9 Prozent einbrechen

Gegenüber der Frühjahrsprognose des IfW Kiel von vor einer Woche stellen sich die konjunkturelle Lage und auch die weiteren Aussichten mittlerweile deutlich schlechter dar. Das IfW Kiel hat daher seine Konjunkturberechnungen aktualisiert und unterstellt dabei zwei Szenarien. Einmal einen „Lockdown“ der deutschen Wirtschaft bis Ende April, einmal bis Ende Juli, mit anschließender Erholung der Wirtschaft zurück auf das vorherige Niveau.

Demzufolge fällt das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) in diesem Jahr um 4,5 Prozent, sofern die derzeitige Stresssituation bis Ende April andauert und sich dann ab Mai allmählich entspannt. Dies wäre ein Rückgang der Wertschöpfung von 150 Milliarden Euro. Setzt die Erholung erst drei Monate später im August ein, würde das deutsche BIP um 8,7 Prozent fallen.

In seiner Frühjahrsprognose war das IfW Kiel noch von einem Rückgang des BIP 2020 um nur 0,1 Prozent ausgegangen, da sich die massiven Auswirkungen auf die Wirtschaftsleistung in Deutschland durch die weltweiten Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie noch nicht in der heutigen Dramatik abzeichneten.

In beiden Szenarien rechnet das IfW Kiel im März mit einem Rückgang des BIP im Vergleich zum Vormonat um fast 18 Prozent. Dieses niedrige Niveau wird voraussichtlich auch im April noch weitgehend Bestand haben. Für die weitere Entwicklung unterscheiden die Forscher ein V- und ein U-Szenario:

  • Im V-Szenario lassen die dämpfenden Maßnahmen ab Mai allmählich nach, und die Corona-bedingten Produktionsausfälle klingen binnen sechs Monaten ab.
  • Das U-Szenario sieht vor, dass die Erholung erst im August einsetzt und die Produktion in den verschiedenen Branchen erst zu Beginn des kommenden Jahres auf das Vor-Corona-Niveau zurückkehrt.

Aufgrund der weltweiten Belastung der Konjunktur gehen beide Szenarien von keinen nennenswerten Nachholeffekten im weiteren Jahresverlauf aus, auch wenn dafür freie Kapazitäten – vor allem in der Industrie – verfügbar wären.

2021 legt das BIP aufgrund der Aufholeffekte in beiden Szenarien kräftig zu. Im V-Szenario um 7,2 Prozent, im U-Szenario um 10,9 Prozent.

„Das U-Szenario unterstellt einen fast halbjährigen Lockdown weiter Teile des Wirtschaftslebens und geht damit an die Grenze dessen, was man sich derzeit vorstellen kann. Daher dürfte die tatsächliche Entwicklung näher am V- als am U-Szenario liegen“, sagte IfW-Konjunkturchef Stefan Kooths.

Zu den besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen, für die ein anfänglicher Rückgang der Kapazitätsauslastung um 90 Prozent unterstellt wird, zählen Gastgewerbe, Luftfahrt sowie die Freizeitbranchen (Reisen, Sport, Unterhaltung). Der Fahrzeugbau als eines der Schwergewichte der deutschen Wirtschaft schränkt in dieser Rechnung seine Produktion zwischenzeitlich um bis zu 70 Prozent ein. Der Einzelhandel schrumpft während der Lockdown-Phase um 40 Prozent, wobei Lebensmittelhändler einen Teil der wegfallenden Gaststättenumsätze wettmachen.

Fast die Hälfte der deutschen Wirtschaft dürfte indes nur geringe oder gar keine Einbußen verzeichnen, allen voran das Grundstücks- und Wohnungswesen, die Informations- und Telekommunikationsbranche sowie weite Teile des öffentlichen Dienstes (Verwaltung, Erziehung und Wissenschaft, Heime und Sozialwesen). So wird sich wohl trotz geschlossener Bildungseinrichtungen und dem damit verbundenen Unterrichtsausfall aufgrund der Erhebungssystematik der amtlichen Statistik in diesem Bereich kein nennenswerter Rückgang in der ausgewiesenen Wirtschaftsleistung ergeben.

Neben dem Lebensmitteleinzelhandel werden im Wesentlichen nur die Zustelldienste ihre Aktivität vorübergehend ausweiten. Im Gesundheitswesen dürfte die Auslastung hingegen bis zum Ende des Jahres deutlich erhöht bleiben.

Kooths: „Die Entwicklung in diesem Jahr stellt eine krasse Ausnahmesituation dar. Die Produktionseinbußen sind der Reflex auf einen massiven exogenen Schock, für den es in der jüngeren Wirtschaftsgeschichte keine Vergleichsmuster gibt. Der Einbruch der Börsenkurse und das Zurückfahren von Produktionsprozessen erfolgt viel rasanter als während der durch die Globale Finanzkrise ausgelösten Großen Rezession 2008/2009. Allerdings sind auch die Chancen gut, rascher wieder aus dem Produktionstal herauszukommen.“

Quelle: IfW Kiel, Pressemitteilung vom 19.03.2020

Folgen der Corona-Virus-Pandemie treffen deutsche Wirtschaft hart

  • Deutsche Wirtschaft in der Rezession
  • Rückgang des Bruttoinlandsprodukts in diesem Jahr zu erwarten
  • Prognosen mit großer Unsicherheit behaftet
  • Mehrere Szenarien für die kommenden Monate denkbar
  • Entschiedenes finanz- und wirtschaftspolitisches Gegensteuern nötig
  • Europäische Koordination erforderlich

Die Ausbreitung des Corona-Virus bringt für die deutsche Wirtschaft bisher ungekannte Risiken und Herausforderungen mit sich. Das öffentliche Leben in Deutschland ist innerhalb kürzester Zeit weitgehend zum Erliegen gekommen. Die wirtschaftlichen Schockwellen durchziehen sowohl die Angebots- wie auch die Nachfrageseite: Aufgrund fehlender Vorleistungsgüter und weil der Arbeitsalltag vielerorts nicht wie gewohnt vonstattengehen kann, müssen viele Unternehmen ihre Produktion zurückfahren oder sogar einstellen. Damit verbunden ist ein erheblicher Rückgang der Nachfrage nach Dienstleistungen und Investitionsgütern. Die Haushalte schränken ihren Konsum ein, was insbesondere im Einzelhandel, der Gastronomie und in der Reisebranche große Umsatzausfälle bedeutet. Verstärkt werden diese Effekte durch die erhebliche Verunsicherung der Unternehmen und Haushalte. Da der weitere Verlauf der Pandemie und die konkreten politischen Reaktionen auf diese kaum vorhersehbar sind, ist der Ausblick auf die künftige konjunkturelle Entwicklung weitaus unsicherer als sonst.

Szenario V – schnelle Normalisierung

Sicher scheint allerdings, dass die deutsche Wirtschaft mindestens in den kommenden beiden Quartalen erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird. Wie es danach weitergeht, hängt davon ab, wie bald eine Rückkehr zu normalen wirtschaftlichen Aktivitäten möglich ist und gelingt. Ein Szenario, das einen ähnlichen Verlauf der Virusausbreitung unterstellt wie bei vergangenen Epidemien, etwa der Schweinegrippe, SARS oder der Vogelgrippe, ähnelt einem „V“: Nachdem es steil bergab ging, normalisieren sich nach erfolgreicher Eindämmung des Virus die Produktion und der Konsum relativ bald, im aktuellen Fall in der zweiten Jahreshälfte. Selbst in diesem – Stand jetzt eher optimistischen – Szenario würde die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr unter dem Strich aber schrumpfen, um 0,1 Prozent. Die Corona-Krise würde in diesem Fall ein um rund 1,3 Prozentpunkte geringeres Wachstum nach sich ziehen.

Szenario L – langwierige Produktionsstörungen, nachhaltiger Nachfragerückgang

Das Virus könnte zeitlich und räumlich jedoch noch weitaus größere Kreise ziehen. Weitere Länder sehen sich womöglich zu weitgehenden Maßnahmen veranlasst, die in vielen Fällen die exportorientierte und offene Volkswirtschaft Deutschlands träfen – selbst, wenn der Höhepunkt der Epidemie hierzulande irgendwann überschritten sein sollte. Die Haushalte und Unternehmen sind nachhaltig verunsichert und stellen Anschaffungen weiter zurück. Dies würde die Abwärtsdynamik noch beschleunigen und eine wirtschaftliche Erholung verzögern. Der Verlauf in diesem Szenario entspräche einem „L“: Es geht steil bergab, Produktion und Konsum normalisieren sich nicht, sondern verharren auf dem geringeren Niveau. Die Rezession würde dann erheblich schwerer ausfallen.

Gäbe es das Corona-Virus und seine Folgen nicht, wäre die Industrierezession allmählich zu einem Ende gekommen. Auch die Weltkonjunktur hätte sich eigentlich stabilisiert, zumal es in Sachen Brexit eine Atempause gibt und die USA und China in ihren Handelsgesprächen Fortschritte verzeichnen konnten. Vom Rückgang dieser Risiken hätte die exportorientierte deutsche Wirtschaft unter normalen Umständen besonders profitiert. Doch all das ist nun hypothetisch.

Entschiedenes Handeln zur Stabilisierung notwendig

Der Krise sollte schnell und massiv entgegengetreten werden. Weltweit haben Zentralbanken, etwa die US-Notenbank Fed und die Europäische Zentralbank, teils weitreichende Schritte unternommen, um die Märkte zu beruhigen. Dies ist wichtig, um ein Wiederaufflammen der Krise im Euroraum, aber auch eine neue Bankenkrise zu verhindern.

Mindestens genauso gefragt ist jetzt die Finanzpolitik. Die Bundesregierung hat ein umfassendes Paket vorgestellt, das die kurzfristige Liquidität für Unternehmen sichert und den Zugang zu Kurzarbeitergeld erleichtert. Dies ist ein wichtiger erster Schritt, um Insolvenzen und Arbeitsplatzverluste zu vermeiden. Andere Lösungen braucht es aber für Kleinunternehmerinnen und -unternehmer sowie Solo-Selbständige, für die die derzeitige Krise vielfach zur Existenzbedrohung wird. All dies sichert den Fortbestand der betrieblichen Strukturen in Deutschland.

Claus Michelsen, DIW-Konjunkturchef

„Die Politik sollte jetzt weiter entschlossen handeln: Brücken mit Liquiditätshilfen und Kurzarbeit bauen, die Bereitschaft für einen erheblichen Nachfrageimpuls erklären und eine Koordination zwischen den Regierungen organisieren.“

Sollte sich die wirtschaftliche Krise trotz eines Abebbens der Pandemie verfestigen, wäre es außerdem nötig, den Konsum der privaten Haushalte und die Investitionen anzukurbeln. Möglich wäre, die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags vorzuziehen oder vorübergehend die Mehrwertsteuer oder die Sozialversicherungsbeiträge zu senken.

Ein entschiedenes Handeln ist notwendig, um auf Seiten der Haushalte, vor allem aber der Unternehmen eine Vertrauenskrise zu verhindern. Diese würde bei Unternehmen zu einer deutlichen Investitionszurückhaltung führen. Zum einen könnten Unternehmen durch großzügigere Abschreibungsregeln dazu animiert werden, bereits geplante Investitionsprojekte jetzt nicht aufzuschieben, sondern frühzeitig in Angriff zu nehmen und damit die Nachfrage anzukurbeln. Um Vertrauen zu stärken, sollte die Bereitschaft zu derartigen Maßnahmen klar und frühzeitig kommuniziert werden.

Diese Maßnahmen sollten zudem auf europäischer Ebene koordiniert und durch gemeinsame europäische Initiativen ergänzt werden. Hierfür könnte auch der europäischen Rettungsschirm ESM genutzt werden. Wichtig dabei ist, den Glauben an und das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit aller europäischen Regierungen, vor allem Italiens, sicherzustellen. Zentrales Ziel muss sein, eine tiefe anhaltende Wirtschafts- und Finanzkrise zu verhindern.

Quelle: DIW Berlin, Pressemitteilung vom 19.03.2020

Konjunktur bricht ein

Die globale Konjunktur bricht als Folge der Coronavirus-Pandemie ein. Nach derzeitigem Stand könnte die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr um 1,5 Prozent schrumpfen. Dies dürfte auch substanzielle Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Das Abwärtsrisiko bei der vorliegenden Prognose ist erheblich.

Die globale Konjunktur bricht als Folge der Coronavirus-Pandemie ein. Um die Ausbreitung der Neuinfektionen einzudämmen und einer Überlastung des Gesundheitswesens entgegenzuwirken, kommt es mittlerweile in vielen Ländern zu Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und einem weitgehenden Stillstand des öffentlichen Lebens. Gleichzeitig versuchen die meisten Staaten die erwarteten wirtschaftlichen Folgen mit umfangreichen wirtschaftspolitischen Maßnahmen abzumildern. Eine präzise Vorhersage der volkswirtschaftlichen Kosten der Corona-Krise ist zum jetzigen Zeitpunkt nahezu unmöglich, da eine hohe Unsicherheit über die weitere Verbreitung des Virus und insbesondere die von den Regierungen ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie besteht. Auch gibt es keine historischen Erfahrungen mit vergleichbaren Ereignissen, aus denen wahrscheinliche Krisenverläufe abgeleitet werden könnten. Schließlich stehen aktuell nur sehr wenige Konjunkturindikatoren zur Verfügung, mit denen sich das gesamtwirtschaftliche Ausmaß der Folgen der Corona-Krise abschätzen ließe.

Nach derzeitigem Stand könnte die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr um 1,5 Prozent schrumpfen. Damit wird die Wachstumsrate im Vergleich zu einer Situation ohne Ausbruch der Corona-Krise um fast 3 Prozentpunkte zurückgenommen. Während es im ersten Quartal infolge des starken Jahresauftaktes noch zu einem leichten Anstieg des Bruttoinlandsprodukts kommen dürfte, wird die Krise ihre volle Wirkung im zweiten Quartal entfalten und zu einem Einbruch des Bruttoinlandsprodukts um 4,5 Prozent führen. Bis in die erste Jahreshälfte 2021 dürfte es dann wieder zu einer allmählichen Rückkehr der Produktion von Waren und Dienstleistungen auf ein normales Niveau kommen ( vgl. Abb. 1 ). Ausgehend von der niedrigen Produktion im zweiten Quartal fallen die Zuwachsraten in diesem Aufholprozess mit anfangs 2,0 Prozent gegenüber dem Vorquartal kräftig aus. Dabei wird unterstellt, dass die Corona-Krise auch längerfristige Auswirkungen hat, etwa aufgrund von Firmenpleiten, die das Produktionsniveau am Ende des Prognosezeitraums um 0,6 Prozent unter das Vorkrisenniveau drücken. Die mit diesem Szenario in Zusammenhang stehenden gesamtwirtschaftlichen Kosten der Corona-Krise belaufen sich in beiden Jahren auf zusammengenommen etwa 115 Mrd. Euro.

Angesichts des unterstellten Ausmaßes wird die Corona-Krise auch substantielle Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Durch Ausweitung der Regelungen zur Kurzarbeit und dem Abbau von Gleitzeitguthaben dürfte ein Großteil der Anpassungen über die durchschnittliche Arbeitszeit je Erwerbstätigen erfolgen, welche im unterstellten Szenario im Jahr 2020 um knapp 1 Prozent zurückgehen dürfte. Allerdings dürfte die Anpassung der Arbeitszeit vor allem in den besonders von der Corona-Krise betroffenen Wirtschaftsbereichen nicht ausreichen, um den Rückgang der Wirtschaftsleistung vollständig zu kompensieren. Die schlägt sich in einem Anstieg der Arbeitslosenquote von 5,0 Prozent im Jahr 2019 auf 5,3 Prozent im Jahr 2020 nieder. Entsprechend dürfte die Zahl der Erwerbstätigen im Vorjahresvergleich um mehr als 100.000 sinken. Dies entspräche dem ersten Rückgang seit 15 Jahren.

Auch die Weltwirtschaft dürfte beträchtlich unter der Corona-Krise leiden. So wird das globale Bruttoinlandsprodukt im laufenden Jahr nur noch um 0,1 Prozent zulegen, nach 2,6 Prozent im vergangenen Jahr. Auch der Welthandel dürfte mit einem Rückgang um 1,7 Prozent stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Bereits zum Jahresauftakt wird die gesamtwirtschaftliche Produktion leicht geschrumpft sein aufgrund der rückläufigen realen Aktivität in China und Südkorea. Aber auch Japan dürfte bremsen. Mit der weiteren Verschärfung der Pandemie wird die globale Wirtschaftsleistung wohl vor allem im zweiten Quartal um 2,6 Prozent einbrechen. Hierzu tragen insbesondere Europa und die USA bei. Hier dürfte der Krisenverlauf sehr ähnlich wie in Deutschland sein. Dagegen dürfte die Aktivität in China und Südkorea wieder leicht zulegen als Folge der gesunkenen Infektionszahlen. Ab dem Sommer wird es voraussichtlich weltweit zu einem allmählichen Aufholprozess kommen mit knapp 2 Prozent Zuwachs im dritten und 1,7 Prozent im vierten Quartal. Ähnlich wie in Deutschland dürfte das Produktionsniveau am Ende des Prognosezeitraums um 0,5 Prozent unter dem Vorkrisenniveau liegen.

Das Abwärtsrisiko bei der vorliegenden Prognose ist erheblich, da sich die getroffenen Annahmen als zu optimistisch herausstellen können. So ist es nicht unwahrscheinlich, dass sich die Krise länger hinzieht, etwa weil sich die Pandemie deutlich langsamer eindämmen lässt, oder weil das Wiederhochfahren der wirtschaftlichen Aktivität nicht reibungslos funktioniert bzw. eine erneute Ansteckungswelle auslöst. Auch können weitere Maßnahmen zur Infektionsbekämpfung in Kraft treten, die insbesondere die Produktion in weit größerem Umfang als hier angenommen stilllegen. Einfache Überschlagsrechnung zeigen deutlich, dass solche Produktionsstillstände kurzfristig erhebliche gesamtwirtschaftliche Effekte hätten. Jeder Monat, in dem die Produktion um ein Viertel gedrosselt würde, würde etwas mehr als 2 Prozentpunkte des Wirtschaftswachstums eines Jahres kosten. Es ist schwer vorstellbar, dass es in einer solchen Situation gelänge, Insolvenzen und damit langfristige Produktionseinbußen zu vermeiden. In einem Risikoszenario wurde deshalb der Konjunktureinbruch verstärkt, die Rezession verlängert und die Erholung verlangsamt. Der Rückgang der Wirtschaftsleistung in diesem Jahr würde auf 6,0 Prozent steigen, und Ende 2021 läge das Bruttoinlandsprodukt immer noch 2,0 Prozent unter dem Niveau, das sich ohne die Corona-Krise eingestellt hätte. In einem solchen Risikoszenario würden Verwerfungen im Finanzsystem als Folge umfangreicher Kreditausfälle und Unternehmensinsolvenzen wahrscheinlicher, die im Basisszenario nicht unterstellt wurden. Darin spiegelt sich die Annahme wider, dass im Falle Deutschlands der sogenannte „Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen“ der Bundesregierung wirkt. Er wird vor allem für Unternehmen aufgebaut, die infolge der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie Umsatzeinbußen erleiden und dadurch in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Die beschlossenen Maßnahmen beinhalten Entlastungen bei den Steuerzahlungen, Liquiditätshilfen und staatlichen Garantien sowie eine Ausweitung des Kurzarbeitergeldes. Ähnlich umfangreiche fiskalische Maßnahmen wurden auch in anderen Staaten beschlossen, was insbesondere im Euroraum neue Risiken für die Stabilität der Staatsfinanzen mit sich bringt. Bei hoch verschuldeten Mitgliedstaaten wie etwa Italien könnte es zu einem massiven Vertrauensverlust der Investoren kommen. Der kräftige Anstieg der Risikoprämien für italienische Staatsanleihen deutet darauf bereits hin.

Quelle: ifo Institut, Pressemitteilung vom 19.03.2020

Corona-Krise: Arbeit im Homeoffice nimmt deutlich zu

  • Zwei Drittel der Bundesbürger sehen digitale Technologien im Kampf gegen das Coronavirus als hilfreich an
  • Jeder fünfte Berufstätige arbeitet wegen Corona erstmals im Homeoffice

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie misst eine deutliche Mehrheit der Bundesbürger der Digitalisierung große Bedeutung bei. Zwei Drittel (65 Prozent) sind der Ansicht, dass digitale Technologien dabei helfen können, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, etwa durch Homeoffice. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung von mehr als 1.000 Bundesbürgern ab 16 Jahren im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Von den berufstätigen Befragten arbeitet mittlerweile jeder Zweite (49 Prozent) ganz oder zumindest teilweise im Homeoffice. Für einige von Ihnen ist das völlig neu: 18 Prozent durften zuvor gar nicht im Homeoffice arbeiten und machen das jetzt zeitweise (15 Prozent) oder ganz (3 Prozent). Weitere 31 Prozent konnten bereits vorher im Homeoffice arbeiten und tun das jetzt häufiger (17 Prozent) oder ganz (14 Prozent). Dagegen geben 41 Prozent an, ihre Tätigkeit sei grundsätzlich nicht für Homeoffice geeignet. „Die Corona-Pandemie und die drastischen Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens erzwingen ein radikales Umdenken in der Kultur vieler Unternehmen. Noch stärker gefordert sind öffentliche Arbeitgeber, für die Homeoffice oft ein Fremdwort ist. Digitale Technologien sind der Schlüssel, um die Arbeitsfähigkeit von Wirtschaft und öffentlichen Einrichtungen wie Ämtern und Schulen auch in dieser außerordentlichen Krisensituation zu gewährleisten“, sagt Bitkom-Präsident Achim Berg. „Dass mobiles Arbeiten und mobiles Lernen zum Standard werden könnten, schien bislang undenkbar. Jetzt aber werden wie unter einem Brennglas die immensen Potenziale sichtbar, die digitale Technologien grundsätzlich bieten – im Kampf gegen das Virus wie auch in der Reduzierung des Berufsverkehrs und verkehrsbedingter Emissionen. Alle Unternehmen sind gefordert, Homeoffice für die dafür geeigneten Tätigkeiten einzuführen. Die Politik muss das Arbeitsrecht zwingend modernisieren, etwa indem aus der Zeit gefallene Regelungen wie die elfstündige ununterbrochene Mindestruhezeit gestrichen und der starre Acht-Stunden-Tag durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.“

Corona-Krise: Arbeitgeber setzen auf Digitalisierung, Hygienemaßnahmen und Informationen

Nach Angaben der befragten Berufstätigen haben viele Arbeitgeber auf die Corona-Pandemie reagiert und setzen verstärkt auf ortsunabhängiges Arbeiten. Bei jedem dritten Berufstätigen (33 Prozent) wurde erstmals Homeoffice eingeführt, bei 43 Prozent wurden bestehende Homeoffice-Regelungen durch den Arbeitgeber ausgeweitet. Bei 45 Prozent der Berufstätigen ersetzen Telefon- und Webkonferenzen die bisherigen Treffen mit persönlicher Anwesenheit.

Weitere Maßnahmen betreffen Hygieneregeln und Informationspolitik. Klassische Umgangsformen sind tabu: 96 Prozent der Berufstätigen sagen, ihr Arbeitgeber habe Begrüßungen per Handschlag verboten. 88 Prozent wurden über persönliche Hygienemaßnahmen wie etwa regelmäßiges und häufigeres Händewaschen informiert. 29 Prozent berichten von einem speziellen Informationsangebot zur Corona-Pandemie, etwa im Intranet oder am Schwarzen Brett. Bei 22 Prozent gibt es zusätzliche Desinfektionsmittel auf Toiletten und am Eingang. Für einige Berufstätige ist die Corona-Pandemie mit erheblichen Einschnitten im gewohnten Arbeitsalltag verbunden, wie ein komplettes Empfangsverbot jeglicher Gäste am Unternehmensstandort (19 Prozent), der Absage eigener Veranstaltungen mit externen Gästen (14 Prozent), der Absage von Teilnahmen an externen Veranstaltungen wie Messen und Kongressen (11 Prozent), der Einschränkung von Dienstreisen (10 Prozent) oder einem grundsätzlichen Verbot von Dienstreisen (8 Prozent).

Hinweis zur Methodik: Grundlage der Angaben ist eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands Bitkom durchgeführt hat. Zwischen dem 11. und 15. März 2020  wurden dabei 1.002 Personen ab 16 Jahren telefonisch befragt, darunter 522 Berufstätige. Die Umfrage ist repräsentativ für die Gesamtbevölkerung. Die Fragen lauteten: „Inwieweit stimmen Sie den nachfolgenden Aussagen zum Coronavirus zu bzw. nicht zu?“, „Welche Auswirkung hat die Debatte über das neuartige Coronavirus bzw. Covid-19 für Ihren Arbeitsplatz mit Blick auf das Thema Homeoffice?“ und „Welche der folgenden Maßnahmen wurden in Ihrem Unternehmen mit Blick auf Corona-Virus bzw. Covid-19 getroffen?“

Quelle: Bitkom, Pressemitteilung vom 18.03.2020

Corona-Krise gefährdet Existenz vieler Unternehmen

Zu Beginn der Corona-Pandemie, die derzeit über die deutsche Wirtschaft hereinbricht, haben viele kleine Unternehmen denkbar ungünstige Ausgangsbedingungen. Sie starten schon mit einer schwachen Bonitätsbewertung in die Krise. Die Gastronomie, Kfz-Zulieferer, die chemische Industrie und das Baugewerbe sind die Branchen mit den höchsten Anteilen an kleinen Unternehmen mit schwacher Bonität. Das zeigen neueste Berechnungen des ZEW Mannheim und der Creditreform Wirtschaftsforschung aus Neuss. Grundlage der Untersuchung ist das Mannheimer Unternehmenspanel, das auf den Datenbanken von Creditreform basiert.

Die Bundesregierung hat großes Besteck ausgepackt: Kredite in unbegrenzter Höhe für Unternehmen, die durch die Krise in Liquiditätsengpässe geraten, eine deutliche Ausweitung des Kurzarbeitergeldes und die Ankündigung von erleichterten, umfangreichen Steuerstundungen. Außerdem soll die Insolvenzantragspflicht mindestens bis zum Herbst ausgesetzt werden. Vorstellbar ist aber auch eine Verlängerung bis zum 31. März 2021. Alles Maßnahmen, die durch die Unterbrechung globaler Warenketten, durch das rapide Wegbrechen der Nachfrage und durch fehlende Arbeitskräfte wegen Erkrankung und Kinderbetreuung notwendig geworden sind. Sie zielen darauf ab, Unternehmen vor der Insolvenz zu retten, die in existenzbedrohende Liquiditätsprobleme geraten sind.

„Die Entschlossenheit der Bundesregierung scheint dringend nötig zu sein“, sagt Patrik-Ludwig Hantzsch, Pressesprecher und Leiter der Wirtschaftsforschung von Creditreform. „Viele Unternehmen starten trotz einer langen Phase der Hochkonjunktur mit schlechten Voraussetzungen in die vielleicht größte wirtschaftliche Krise der Nachkriegsgeschichte.“ Hantzsch weiter: „Mehr als zehn Prozent der Unternehmen der Privatwirtschaft, die älter als drei Jahre und damit den Kinderschuhen entwachsen sind, haben eine schwache oder noch schlechtere Bonitätsbewertung. Es geht hier um etwa 345.000 Unternehmen mit mehr als 1,5 Millionen Beschäftigten.“

Einige Branchen weisen überdurchschnittlich hohe Anteile an insolvenzgefährdeten Unternehmen auf. Besonders die Gastronomie sticht hier heraus: 16 Prozent der kleinen Gastronomieunternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten (fast 24.000 Unternehmen) weisen eine schwache Bonitätsbewertung auf. Ebenfalls überdurchschnittlich hohe Anteile an kleinen Unternehmen mit schwacher Bonität finden sich bei den Automobilzulieferern (15 Prozent) und in der chemisch/pharmazeutischen Industrie (14 Prozent).

Erhalt der Unternehmensstrukturen über eine begrenzte Durststrecke hinweg ist besser

Bei den größeren Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten zeigt sich ein etwas anderes Bild. Hier sind die Anteile der insolvenzgefährdeten Unternehmen deutlich geringer. An der Spitze findet sich aber auch hier die Gastronomie, gefolgt vom Beherbergungsgewerbe und den Sport- und Freizeitdienstleistungen. In den beiden letztgenannten Branchen stand ein jeweils erklecklicher Anteil der großen Hotels und Freizeitunternehmen schon vor der Krise am Rande der Insolvenz.

„Diese Ergebnisse spiegeln die Strukturprobleme der privaten Wirtschaft in Deutschland vor der Corona-Krise wider“, erläutert Dr. Georg Licht, Forschungsbereichsleiter am ZEW, „sie zeigen die Verhältnisse zu Beginn der Krise. Die Branchen werden aber in ganz unterschiedlicher Weise durch einen monatelangen Stillstand des Wirtschaftslebens betroffen sein“. Größere Anschaffungen, vielleicht auch Urlaubsreisen, werden zum Teil nachgeholt werden. Dienstreisen, Kino- und Konzertbesuche aller Voraussicht nach dagegen nicht. Gerade die Freizeit-, Sport- und Kulturdienstleister werden in besonderem Maße unter dem zeitweiligen Nachfrageausfall leiden.

Je nach Dauer des Lockdowns können ihre Jahresumsätze um 30 bis 40 Prozent geringer ausfallen. Solche Einbrüche katapultieren auch Unternehmen mit vorher guter Bonität in die Insolvenz, wenn sie keine Unterstützung erhalten. „Dass die Bundesregierung hierfür keine Grenzen definiert hat, ist richtig“, meint ZEW-Ökonom Dr. Georg Licht, „der Erhalt der Unternehmensstrukturen über eine begrenzte Durststrecke hinweg ist auf längere Sicht ökonomisch besser, als eine Insolvenz von im Grunde gesunden Unternehmen zuzulassen, die dann nach der Krise erst wieder gegründet und neu aufgebaut werden müssen.“

In den vorab dargelegten Untersuchungsergebnissen nicht enthalten sind die rund 440.000 jungen Unternehmen der Privatwirtschaft, die jünger als vier Jahre sind. Sie beschäftigen derzeit etwa 1,2 Millionen Mitarbeiter/innen. Als Neueinsteiger auf den Märkten sind sie oft grundsätzlich in einer angespannten finanziellen Situation. Produkte oder Dienstleistungen müssen sich erst noch auf den Märkten etablieren. Für Unternehmen mit radikal neuen Angeboten ist dies ohnehin problematisch – auch ohne Krise. Deren potenzielle Kunden müssen vom Nutzen überzeugt werden, die Marktdurchdringung dauert länger. Daher ist davon auszugehen, dass diese jungen Unternehmen weitaus stärker gefährdet sind als die älteren.

Quelle: ZEW, Pressemitteilung vom 18.03.2020

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

  • Ziel: Unternehmen schnellstmöglich mit Liquidität zu versorgen
  • Deutsche Kreditwirtschaft und KfW ziehen an einem Strang
  • Anträge für Hilfskredite ab sofort möglich
  • Sonderprogramm startet nächste Woche

Deutschland steht vor einer gewaltigen Herausforderung. Das Corona-Virus löst nicht nur eine medizinische Krise aus, sondern sorgt für nie dagewesene Unsicherheit in der Realwirtschaft und Verwerfungen an den Kapitalmärkten. Schnelle und zielgerichtete Maßnahmen zur Stabilisierung der Wirtschaft, wie sie die Bundesregierung auf den Weg bringt, sind notwendig.

Dies ist eine gemeinschaftliche Aufgabe: Sie ist nur zu lösen, wenn die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und die KfW an einem Strang ziehen. Deshalb bündeln die KfW und ihre Finanzierungspartner die Kräfte: Die Förderkredite, die die KfW im Auftrag der Bundesregierung den Unternehmen zur Verfügung stellt, leiten die deutschen Kreditinstitute an ihre Kunden weiter.

Dr. Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender der KfW: „Wir übernehmen Verantwortung und tun alles, um Unternehmen in Deutschland zu helfen und sie schnell mit Liquidität zu versorgen. In Zeiten wie diesen ist es besonders wichtig zusammenzuhalten. Daher sorgen wir gemeinsam mit der deutschen Kreditwirtschaft für die effektive und unkomplizierte Umsetzung der Hilfskredite.“

Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem diesjährigen Federführer der Deutschen Kreditwirtschaft: „Den deutschen Banken und Sparkassen ist bewusst, dass sie zusammen mit der KfW eine zentrale Rolle bei der Krisenbewältigung haben. Sie stehen als verlässlicher Partner der Unternehmen bereit, um sie in der Krise zu unterstützen.“

Die erste Phase des Hilfspakets steht bereits ab sofort zur Verfügung. Dabei sind schnellstmöglich klare und umsetzbare Prozesse für Banken und Sparkassen notwendig. Die KfW hat ihre bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern, darunter den KfW-Unternehmerkredit für Bestandsunternehmen, den ERP-Gründerkredit-Universell für junge Unternehmen sowie den KfW-Kredit für Wachstum für größere Unternehmen. Die Kredite aus der Phase 1 können die Unternehmen über ihre Hausbanken beantragen. Für Freiberufler und Selbständige gelten dabei die gleichen Regeln wie für Unternehmen.

Ausführliche Informationen zur Phase 1: www.kfw.de/corona

Zum Antragsprozess sagt Dr. Günther Bräunig, Vorstandsvorsitzender der KfW: „Die Vorschläge der Deutschen Kreditwirtschaft zur Vereinfachung von Prozessen haben wir weitgehend aufgenommen und die Kreditgenehmigungsprozesse vereinfacht. Für die Gewährung von Haftungsfreistellungen wird die Risikobewertung der Hausbank übernommen, um eine zügige Auszahlung des haftungsfreigestellten KfW-Förderkredits zu erreichen. Weitergehende inhaltliche Vorschläge besprechen wir mit den Ministerien.“

Darüber hinaus führt die KfW für kleine und mittlere sowie für große Unternehmen ein neues KfW-Sonderprogramm mit erhöhter Risikotoleranz ein. Dieses soll von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die durch die Corona-Krise in größere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Überdies wird die KfW für größere Unternehmen Direktbeteiligungen im Rahmen von Konsortialfinanzierungen anbieten. Dieses neue KfW-Sonderprogramm soll nächste Woche starten. Anträge können bereits ab sofort über den üblichen Weg der Hausbanken eingereicht werden. Erste Anträge für Konsortialfinanzierungen liegen der KfW bereits vor.

www.kfw.de/corona

Quelle: KfW/DK, Pressemitteilung vom 18.03.2020

Starker Preisverfall auf den Rohstoffmärkten

  • HWWI-Gesamtindex fiel um 12,2 % (US-Dollarbasis)
  • Rohölpreise um 13,5 % gesunken
  • Preisrückgang auf den Märkten für Industrierohstoffe um 5,8 %

Im Februar 2020 sank der HWWI-Rohstoffpreisindex um durchschnittlich 12,2 % (Eurobasis: -10,6 %) im Vergleich zum Vormonat und notierte bei 98,4 Punkten (Eurobasis: 100,1 Punkten). Aufgrund der raschen Verbreitung des Coronavirus fielen im letzten Monat alle im HWWI-Rohstoffindex enthaltenen Indices. Der Teilindex für Energierohstoffe fiel im Februar durchschnittlich um 13,4 % (Eurobasis: -11,8 %) auf 96,9 Punkte (Eurobasis: 98,6 Punkte) und der Index für Industrierohstoffe sank um 5,8 % (Eurobasis: -4,1 %) auf 117,5 Punkte (Eurobasis: 119,6 Punkte). Der Index für Nahrungs- und Genussmittel fiel vergleichsweise weniger stark um 3,1 % (Eurobasis: -1,4 %) auf 93,1 Punkte (Eurobasis: 94,7 Punkte). Der Index ohne Energie reduzierte sich um 4,9 % (Eurobasis: -3,2 %) auf 107,5 Punkte (Eurobasis: 109,4 Punkte).

Index für Energierohstoffe: -13,4 % (Eurobasis: -11,8 %)

Der fallende Verlauf der Ölpreise verstärkte sich im Februar, da sich das Coronavirus insbesondere in China aber auch weltweit zunehmend ausbreitete. Die Ausbreitung des Virus führte zu einer deutlichen Reduktion der Nachfrage nach Rohöl, da das Virus vor allem in China die ökonomische Aktivität im Februar deutlich eindämmte. Die von der chinesischen Regierung verhängten Quarantänemaßnahmen führten zu leeren Straßen, reduzierten deutlich den Flugverkehr und legten die Industrie lahm, was wiederum zu einem Einbruch der Ölnachfrage und zu sinkenden Ölpreisen führte. Um dem Preisverfall auf den Ölmärkten entgegenzuwirken, sprach sich Anfang Februar das Joint Technical Committee der OPEC dafür aus, die aktuell bestehenden Fördermengenkürzungen bis Ende 2020 aufrechtzuerhalten und empfahl darüber hinaus, die Fördermenge weiterhin zu drosseln. Allerdings weigerte sich Russland den zusätzlichen Kürzungen zuzustimmen, sodass es bislang zu keiner Einigung zwischen den OPEC+ Staaten kam. Die ergebnislosen Verhandlungen zwischen der OPEC und Russland drückten ebenfalls auf die Rohölpreise. Die Preise erreichten am 29. Februar das Monatstief von 50,1 US-$ pro Barrel Brent und 45,26 US-$ pro Barrel WTI. Weitere Verhandlungen im März werden zeigen, ob sich die OPEC+ Staaten auf weitere Kürzungen der Fördermenge einigen können.

Auch die europäischen und die amerikanischen Erdgaspreise fielen deutlich im Februar verglichen mit dem Vormonat. Insbesondere verzeichnete der europäische Erdgaspreis einen starken Rückgang, was vor allem durch die für den Februar unüblich warmen Temperaturen in Europa begründet war. Die milden Temperaturen führten zu einem geringen Verbrauch an Erdgas. Aber auch in den USA wies der Februar relativ warme Temperaturen auf, was den Gasverbrauch reduzierte und ebenfalls die Preise für amerikanisches Erdgas drückte.

Insgesamt sank der Teilindex der Energierohstoffe um 13,4 % (Eurobasis: -11,8 %) auf 96,9 Punkte (Eurobasis: 98,6 Punkte).

Index für Industrierohstoffe: -5,8 % (Eurobasis: -4,1 %)

Der Teilindex für Industrierohstoffe ist in den Index für Agrarische Rohstoffe, den Index für NE-Metalle sowie den Index für Eisenerz und Stahlschrott untergliedert. Alle drei Subindices verliefen ebenfalls rückläufig und reagierten auf die rasche Ausbreitung des Coronavirus. Das Coronavirus bremste insbesondere das chinesische Wachstum und verringert somit deutlich die Nachfrage nach Industrierohstoffen. Da China weltweit sowohl größter Produzent als auch größter Konsument von Industriemetallen ist, wirkte sich die gebremste chinesische Industrie auf die Preise auf den Metallmärkten aus. Die Preise für Stahlschrott und Eisenerz sanken aufgrund der rückläufigen chinesischen Stahlproduktion. Aber auch die Preise für Kupfer, Nickel und Zink fielen im Februar deutlich und spiegelten die gebremste wirtschaftliche Aktivität insbesondere in China wider.

Der Index für Agrarische Industrierohstoffe fiel im Februar nur leicht, da die Preise für Schnittholz im Gegensatz zu den übrigen Rohstoffpreisen im Februar angestiegen sind. Die Preise für Kautschuk, Baumwolle und australischer Wolle fielen allerdings aufgrund der verringerten Nachfrage insbesondere aus China. Als Grund für den Preisverfall ist auch hier die weltweite Ausbreitung des Coronavirus zu sehen.

Insgesamt fiel der Index für Industrierohstoffe im Monatsdurchschnitt um 5,8 % (Eurobasis: -4,1 %) auf 117,5 Punkte (Eurobasis: 119,6 Punkte).

Index für Nahrungs- und Genussmittel: -3,1 % (Eurobasis: -1,4 %)

Trotz Ausbreitung des Coronavirus fiel der Index für Nahrungs- und Genussmittel im Vergleich zu den Entwicklungen der übrigen Teilindices nur relativ gering um 3,1 % (Eurobasis: -1,4 %). Die Indexwerte für Öle und Ölsaaten und auch für Getreide sanken aufgrund des erwarteten Nachfragerückgangs aus China. Allerdings blieben die Preise für Genussmittel im Februar nahezu unverändert. Während die Preise für Kaffee und Tee ebenfalls im Februar sanken, stellten die Märkte für Zucker und Kakao eine Ausnahme dar und wiesen steigende Preise auf. Der Preisanstieg auf dem Zuckermarkt ist auf Verknappungen des Angebots zurückzuführen. In den großen Produzentenländern Indien und Thailand zerstörten ungünstige Wetterverhältnisse große Teile der Zuckerrohrernte. Zusätzlich dazu nutzt Brasilien vermehrt Zuckerrohr für die Herstellung von Ethanol als Treibstoff, sodass geringere Mengen des Rohstoffes in die Lebensmittelproduktion eingehen. Als Grund für den Preisanstieg auf dem Kakaomarkt ist der Zusammenschluss von Ghana und der Elfenbeinküste zu einem Kakaokartell zu nennen. Das Kartell möchte ab Oktober 2020 einen Preisaufschlag von 400 Dollar je Tonne bei den Abnehmern durchsetzen. Der Preisaufschlag soll den Kakaobauern zukünftig einen Preis in Höhe des Fair-Trade-Abnehmerpreis garantieren. Die Initiative von Ghana und der Elfenbeinküste führte schon im Vorhinein zu Preissteigerungen. Zukünftig wird sich zeigen, ob die erhöhten Preise langfristig bestehen bleiben können, oder ob die Produktion in anderen Ländern ausgeweitet wird, was wiederum zu sinkenden Preisen führen würde.

Insgesamt nahm der Index für Nahrungs- und Genussmittel im Monatsdurchschnitt um -3,1 % (Eurobasis: -1,4 %) ab und notierte bei 93,1 Punkten (Eurobasis: 94,7 Punkten).

Quelle: HWWI, Pressemitteilung vom 17.03.2020

Volkswirte befürworten Senkung der Unternehmensteuern

Deutschland sollte seine Steuersätze für Unternehmen senken. Diese Position vertritt die Mehrheit der befragten Volkswirte im Ökonomenpanel, eine Befragung vom ifo Institut und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. 53 Prozent der befragten 104 Wirtschaftswissenschaftler stimmten der Aussage zu, Deutschland sollte die Unternehmensteuern senken, wie andere Länder es schon getan haben. Ablehnend äußerte sich ein knappes Viertel.

Eine knappe Mehrheit der Ökonomen ist für eine Verringerung der Körperschaftsteuer um ein Drittel auf 10 Prozent. In dem Fall sänke die Gesamtbelastung auf 25 Prozent. Damit liege Deutschland in einem ähnlichen Bereich wie vergleichbare Staaten. Viele Ökonomen schätzen den Rückgang des Steueraufkommens für diesen Fall auf 10 Milliarden Euro, einige halten ihn für geringer. Einzelne Teilnehmer bezifferten den möglichen Ausfall auf 13 oder 14 Milliarden Euro.

Wenig eindeutig ist das Meinungsbild, was eine Mindeststeuer angeht. Nur ein gutes Drittel glaubt, dass der auf globaler Ebene diskutierte Vorschlag geeignet ist, den Steuerwettbewerb zu begrenzen. Ein Fünftel glaubt das nicht.

Klar ist hingegen die Einschätzung zum sog. Country-by-Country-Reporting, das multinationale Unternehmen verpflichtet, den Finanzbehörden länderbezogene Berichte mit wichtigen Kennziffern vorzulegen. 60 Prozent halten das für ein sinnvolles Instrument zur Bekämpfung von Steuervermeidung. Während sich die Unternehmen und Verbände gegen eine Veröffentlichung wehren, weil sie um ihre Geschäftsgeheimnisse fürchten, fordert das Europäische Parlament eine Veröffentlichung der Daten. 66 Prozent der Ökonomen schlagen sich auf die Seite der Abgeordneten. Nur 15 Prozent der Befragten lehnen das ab.

„Überrascht hat mich die große Unterstützung für eine verpflichtende Veröffentlichung des Country-by-Country-Reportings in der EU, obwohl dies einen Bruch des Steuergeheimnisses darstellt“, sagt Thiess Büttner von der Universität Erlangen-Nürnberg, der den Fragenkatalog erstellt hat. „Offenbar sind die Regeln zur Besteuerung so komplex, dass mit einer großen Diskrepanz zwischen tatsächlicher und tariflicher Belastung gerechnet wird.“

Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts, sieht öffentliches Country-by-Country-Reporting kritisch: „Die Daten liefern nützliche Informationen für die Steuerverwaltungen, und sie sollten anonymisiert für wissenschaftliche Analysen verfügbar sein. Daten einzelner EU-Unternehmen zu veröffentlichen, halte ich dagegen für kontraproduktiv. Das nützt nur außereuropäischen Konkurrenten und schafft Anreize, vor allem Holding-Gesellschaften außerhalb der EU anzusiedeln.“

Unterschiedliche Meinungen zum Netto-Aufkommensverlust für den Fiskus

Nach den Berechnungen des BMF führt die Absenkung der Körperschaftsteuer um 5 Prozentpunkte bezogen auf das Jahr 2017 zu rechnerischen Steuermindereinnahmen von etwa 14 Mrd. Euro. Dem stünden gleichzeitig Aufkommensgewinne durch zusätzliche Investitionen und weniger Gewinnverlagerung ins Ausland gegenüber. Die Teilnehmer wurden daher gefragt, welchen Wert für den Netto-Aufkommensverlust sie am ehesten für realistisch halten. Der Großteil der Befragten schätzt den Netto-Aufkommensverlust auf 7 bis 10 Mrd. Euro. Nur wenige Ökonomen sehen mittel- und langfristig einen Nulleffekt. Manche Teilnehmer schätzen den Netto-Aufkommensverlust dagegen auf die vollen 14 Mrd. Euro oder nur wenig geringere Werte, da das Ausland auch weiterhin steuerlich attraktiver bleibe.

Vorschlag einer Mindeststeuer trifft auf unterschiedliche Resonanz

Die Ökonomen wurden danach gefragt, ob eine Mindeststeuer geeignet sei, den internationalen Steuerwettbewerb zu begrenzen. Es ergibt sich kein klares Meinungsbild. 37% der Teilnehmer befürworten eine Mindeststeuer zur Begrenzung des internationalen Steuerwettbewerbs, 20% sind dagegen, und 26% antworten mit „Teils-teils“. Die Gegner einer Mindeststeuer halten einen Konsens dazu für unwahrscheinlich und meinen, dass die Schlupflöcher nicht hinreichend geschlossen werden könnten. Diejenigen, die mit „Teils-teils“ antworten, sehen ihre Antwort abhängig von den unterschiedlichen Ausgestaltungsformen einer Mindeststeuer und bemerken, dass Hochsteuerländer im Falle einer Mindeststeuer sogar noch höhere Anreize hätten, den Steuersatz zu senken. 17% antworten mit „Weiß nicht“.

Der französische Finanzminister hat sich für eine Mindeststeuer von 12,5% ausgesprochen. Wir fragten die Teilnehmer, welcher Steuersatz geeignet wäre, den Druck des Steuerwettbewerbs auf Deutschland ausreichend abzuschwächen. Im Mittel ergibt sich aus den Antworten ein Wert von 14%, wobei Steuersätze von 0% bis 25% vorgeschlagen werden. Das entspricht in etwa dem gegenwärtigen Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15%.

Keine eindeutige Meinung zum Prinzip der Einstimmigkeit bei Steuerfragen in der EU

Die Teilnehmer sind sich nicht einig darüber, ob es sinnvoll ist, die Einstimmigkeit in der EU bei Fragen der Besteuerung abzuschaffen, um den Steuerwettbewerb innerhalb der EU zu reduzieren. 37% der Teilnehmer antworten mit „Ja“ und ebenso 37% mit „Nein“. Die Befürworter begründen dies hauptsächlich damit, dass sich andernfalls Steueroasen, wie Luxemburg und Irland, einer EU-weiten Einigung widersetzen würden. Diejenigen, die weiterhin für eine Einstimmigkeit in Steuerfragen plädieren, begründen dies mit der mangelnden Kompetenz und demokratischen Legitimation der EU bei Fragen der Besteuerung, die an sich zur nationalen Kernkompetenz gehört. 16% der Teilnehmer antworten mit „Teils-teils“ und 10% mit „Weiß nicht“.

Mehrheit befürwortet „Country-by-Country Reporting“

Der Begriff „Country-by-Country Reporting“ bezeichnet eine nach Ländern untergliederte Rechnungslegung unter Ausweis der im jeweiligen Land gezahlten Steuern. Die Frage, ob sie ein verpflichtendes „Country-by-Country Reporting“ zur Bekämpfung der Steuervermeidung für sinnvoll halten, beantwortet die Mehrheit der Teilnehmer (60%) positiv, da hierdurch Transparenz geschaffen würde. Nur 12% halten dies für nicht sinnvoll, und 8% antworten mit „Teils-teils“. Ein Fünftel der Teilnehmer traut sich allerdings hier kein Urteil zu und antwortet mit „Weiß nicht“.

Das „Country-by-Country Reporting“ existiert seit 2016, allerdings werden die Daten nicht veröffentlicht. Das Europäische Parlament will, dass in der EU die Daten veröffentlicht werden. Die Frage, ob sie die Veröffentlichung der Daten in der EU für richtig halten, beantwortet eine starke Mehrheit von 66% der Teilnehmer mit „Ja“. Solch eine Veröffentlichung steigere die Transparenz und könnte bereits somit auf das Verhalten von Unternehmen wirken oder zumindest die unterschiedliche Durchsetzung von Steuerregeln sichtbar machen. 15% der Teilnehmer sind gegen eine Veröffentlichung des „Country-by-Country Reportings“ und begründen dies mit dem Steuergeheimnis und dem Datenschutz. Knapp 5% beantworten die Frage mit „Teils-teils“ und 14% mit „Weiß nicht“.

Die Europäische Kommission hat einen Schwellenwert von 750 Mio. Euro Umsatz für ein verpflichtendes „Country-by-Country Reporting“ vorgeschlagen. Die Teilnehmer wurden daher auch gefragt, wie sie diesen Schwellenwert beurteilen, sofern die Europäische Kommission mit dem Vorhaben erfolgreich sein sollte. 32% der Teilnehmer sehen den Schwellenwert als angemessen an, jeweils 14% und 11% der Teilnehmer halten ihn für zu gering oder zu hoch. Die Meinungen der Teilnehmer, ob der Schwellenwert zu gering oder zu hoch ist, hängt hauptsächlich davon ab, ob die Offenlegung vor allem für große Konzerne gelten solle und ansonsten nur zu mehr Bürokratie führen würde, oder ob auch multinationale Mittelständler eine landesspezifische Rechnungslegung veröffentlichen sollten. Ein großer Teil der Teilnehmer (43%) traut sich eine Beurteilung dieses Schwellenwertes allerdings gar nicht erst zu und antwortet mit „Weiß nicht“.

Steuerliche Begünstigung von Forschung und Entwicklung

Im November vergangenen Jahres wurde eine steuerliche Zulage für Vorhaben der Forschung und Entwicklung eingeführt. 43% der Teilnehmer halten solch eine steuerliche Begünstigung für Forschung und Entwicklung für ein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Standortattraktivität, insbesondere um Grundlagenforschung und Zukunftstechnologien zu fördern und forschungsintensive Unternehmen anzulocken. 23% der Teilnehmer teilen diese Auffassung nicht, und ebenfalls 23% antworten mit „Teils-teils“. 11% der Teilnehmer antworten mit „Weiß nicht“.

Das Forschungszulagengesetz sieht eine Evaluierung der Steuerwirkungen nach fünf Jahren vor. Eine solche Überprüfung hält eine überwiegende Mehrheit von 86% für sinnvoll und begründet dies mit der Notwendigkeit evidenzbasierter Politikmaßnahmen. Nur so könnten Maßnahmen bewertet und gegebenenfalls angepasst werden. Nur 4% der Teilnehmer halten eine solche Überprüfung für nicht sinnvoll, und 2% der Teilnehmer antworten mit „Teils-teils“. 8% antworten mit „Weiß nicht“.

 

Eine ausführliche Darstellung der Ergebnisse der März-Umfrage des Ökonomenpanels von ifo und FAZ mit weiteren Graphiken findet sich in einer Ausgabe des ifo Schnelldienstes.

Quelle: ifo Institut, Pressemitteilung vom 17.03.2020

Neues KfW-Förderprogramm hilft Mittelstand bei Investitionen in Klimaschutz und Nachhaltigkeit

  • „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ gestartet
  • Zinsgünstige Kredite in Verbindung mit Zuschüssen für Investitionen in klimafreundliche Produkte, Technologien und Verfahren
  • EU-Definition für nachhaltiges Wirtschaften („EU-Taxonomie“) ist Maßstab für Förderfähigkeit

Die KfW und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützen den deutschen Mittelstand bei der Transformation hin zu mehr Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz mit einem neuen Förderprogramm: Die „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ bietet mittelständischen privaten und kommunalen Unternehmen bis 500 Mio. Euro Jahresumsatz zinsgünstige Kredite in Verbindung mit attraktiven Zuschüssen für Investitionen in die Herstellung und Nutzung klimafreundlicher Anlagen und Produkte mit hoher klimaschützender Wirkung. Hierzu zählen eine breite Palette von Maßnahmen zur Minderung von Treibhausgas-Emissionen in den Bereichen Industrie, Verkehr, Strom- und Wärmeerzeugung, Abfall- und Abwassermanagement oder Green-IT. Mit der „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ wird die KfW, zunächst über einen Zeitraum von 3 Jahren, bis zu 100 Mio. Euro pro Jahr bereitstellen.

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW, erklärt zum Start des Programms: „Bundesregierung und Europäische Union haben sich ambitionierte Klimaschutzziele gesetzt. Sie können nur erreicht werden, wenn die Unternehmen den Weg zu mehr Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz mitgehen. Dies erfordert einen tiefgreifenden Transformationsprozess, der vor allem den Mittelstand vor finanzielle Herausforderungen stellt und den wir als nachhaltige Förderbank in den kommenden Jahren begleiten und mitgestalten werden.“

Entscheidendes Förderkriterium in der „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ ist, dass sich die zu finanzierenden Maßnahmen an die EU-weite Definition für ökonomisch nachhaltiges Wirtschaften (EU-Taxonomie) anlehnen. Die Ende 2022 in Kraft tretende EU-Taxonomie definiert die künftigen Standards für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Ihre Einhaltung wird in den kommenden Jahren zu einem entscheidenden Faktor für den Zugang zu Kapital und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

„Der Begriff ‚EU-Taxonomie‘ klingt akademisch und abstrakt, aber seine Botschaft ist klar: Unternehmerisches Handeln und Klimaschutz gehen künftig nur zusammen. Darin liegt auch eine große Chance für den Mittelstand: Durch frühzeitiges Agieren kann er seine Vorreiterrolle ausbauen und zum Erreichen der Klimaziele beitragen“, so Hengster

Eine Übersicht über die förderfähigen Maßnahmen steht auf der Website der KfW unter www.kfw.de/klimaschutzoffensive zur Verfügung. Über den „Klimazuschuss“, der nur in Verbindung mit dem Kredit beantragt werden kann, gibt die KfW ihre aktuell besonders günstigen Refinanzierungsbedingungen an ihre Kunden weiter. Der Klimazuschuss beträgt zum Start des Programms bis zu 6 % der Kreditsumme, um Vorreiter-Investoren einen besonderen Anreiz zu bieten.

Quelle: KfW, Pressemitteilung vom 17.03.2020

Inflationsrate im Februar 2020 bei +1,7 %

Verbraucherpreisindex Februar 2020

  • +1,7 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +0,4 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Harmonisierter Verbraucherpreisindex, Februar 2020

  • +1,7 % zum Vorjahresmonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)
  • +0,6 % zum Vormonat (vorläufiges Ergebnis bestätigt)

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Februar 2020 bei +1,7 %. Damit blieb die Inflationsrate unverändert (Januar 2020: +1,7%). Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Vormonat Januar 2020 um 0,4 %.

Waren teurer als ein Jahr zuvor – Nahrungsmittelpreise um 3,3 % gestiegen

Die Preise für Waren insgesamt lagen im Februar 2020 um 1,8 % über denen des Vorjahresmonats. Vor allem die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich mit +3,3 % überdurchschnittlich. Deutlich teurer waren Obst (+9,0 %) sowie Fleisch und Fleischwaren (+8,0 %). Der Preisauftrieb bei Fleisch zeigte sich auch in den vorgelagerten Wirtschaftsstufen. Rückläufig unter den Nahrungsmitteln waren die Preise bei Speisefetten und Speiseölen (-6,5 %). Die Energieprodukte verteuerten sich binnen Jahresfrist um 2,0 %. Im Einzelnen stand den Preiserhöhungen bei Strom (+4,4 %) und Kraftstoffen (+3,0 %) ein deutlicher Preisrückgang beim Heizöl (-10,1 %) gegenüber. Weniger bedeutsam, aber merklich teurer wurden zudem Tabakwaren (+4,3 %) sowie Druckerzeugnisse (+3,6 %).

Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel bei +1,5 %

Die Preisentwicklungen bei Nahrungsmitteln und bei Energie wirkten sich im Februar 2020 erhöhend auf die Inflationsrate aus: Ohne Berücksichtigung der Preise für Nahrungsmittel und Energie hätte die Inflationsrate im Februar 2020 nur bei +1,5 % gelegen.

Dienstleistungen verteuerten sich binnen Jahresfrist um 1,6 %

Die Preise für Dienstleistungen insgesamt erhöhten sich im Februar 2020 gegenüber dem Vorjahresmonat mit +1,6 % etwas schwächer als die der Waren. Die aufgrund des großen Anteils an den Konsumausgaben der privaten Haushalte bedeutsamen Nettokaltmieten verteuerten sich um 1,5 %. Überdurchschnittlich verteuerten sich zum Beispiel Dienstleistungen sozialer Einrichtungen (+4,4 %) sowie die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen (+3,8 %). Hingegen wirkten sich die Preisentwicklungen im Bildungswesen (-2,3 %) und bei der Telekommunikation (-0,5 %) leicht dämpfend auf die Teuerungsrate aus.

Saisonbedingter Preisanstieg gegenüber dem Vormonat, aber Preisrückgang bei Heizöl

Im Vergleich zum Januar 2020 stieg der Verbraucherpreisindex im Februar 2020 um 0,4 %. Hervorzuheben sind hier saisonbedingte Preisanstiege, zum Beispiel bei Pauschalreisen (+15,5 %) und Bekleidungsartikeln (+2,7 %). Hingegen gingen die Energiepreise um 1,2 % zurück, vor allem wurde Heizöl (-8,3 %) günstiger.

Verbraucherpreisindex für Deutschland Februar 2020
Gesamtindex / Teilindex Gewichtung Index
2015 = 100
Veränderung
gegenüber
Vorjahres-
zeitraum
Veränderung
gegenüber
Vormonat
in ‰ in %
1: Der Ergebnisnachweis erfolgt ohne Umlagen.
Gesamtindex 1 000,00 105,6 1,7 0,4
Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke 96,85 110,5 3,1 1,2
Nahrungsmittel 84,87 111,3 3,3 1,5
Fleisch und Fleischwaren 18,60 113,6 8,0 1,8
Obst 8,88 114,2 9,0 2,6
Gemüse 11,08 116,7 0,6 5,0
Alkoholische Getränke und Tabakwaren 37,77 111,9 2,7 0,0
Bekleidung und Schuhe 45,34 101,7 1,8 1,8
Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe 324,70 105,9 1,5 -0,1
Nettokaltmiete 196,32 106,6 1,5 0,2
Strom, Gas und andere Brennstoffe (Haushaltsenergie) 68,82 103,1 1,5 -0,6
Strom 25,92 110,7 4,4 1,0
Erdgas 1 13,53 97,1 2,4 0,1
Leichtes Heizöl 1 7,01 103,5 -10,1 -8,3
Möbel, Leuchten, Geräte und anderes Haushaltszubehör 50,04 103,2 1,0 -0,1
Gesundheit 46,13 105,6 1,4 0,3
Verkehr 129,05 106,7 2,1 -0,5
Kraftstoffe 35,01 102,7 3,0 -2,3
Superbenzin 25,66 101,3 4,4 -1,3
Dieselkraftstoff 8,64 107,1 -0,3 -5,1
Post und Telekommunikation 26,72 95,9 -0,4 0,0
Freizeit, Unterhaltung und Kultur 113,36 99,4 0,8 2,7
Pauschalreisen 26,62 83,6 2,2 15,5
Bildungswesen 9,02 102,0 -2,3 0,0
Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen 46,77 110,9 2,8 0,4
Andere Waren und Dienstleistungen 74,25 107,2 2,0 0,3
Gesamtindex
ohne Nahrungsmittel und Energie 811,30 105,4 1,5 0,6
ohne Energie (Haushaltsenergie und Kraftstoffe) 896,17 105,9 1,6 0,6
ohne Heizöl und Kraftstoffe 957,98 105,8 1,8 0,7
Waren 468,16 105,5 1,8 0,2
Verbrauchsgüter 297,54 107,3 2,4 0,1
Energie 103,83 103,0 2,0 -1,2
Dienstleistungen 531,84 105,8 1,6 0,7

Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 13.03.2020

Steuern & Recht vom Steuerberater M. Schröder Berlin