Panne bei Steuernummern: Doppelte Vergabe ist aktuelles Beispiel für verpatzte EDV-Projekte

Ein Steuerzahler, eine Nummer: So lautet das Vorhaben der Finanzverwaltung. Doch jetzt hat sich herausgestellt, dass im Grunde individuelle Steuernummern teils doppelt vergeben wurden oder eine Person zwei Nummern erhielt. „Wieder einmal eine peinliche Panne, für die die Verwaltung verantwortlich ist“, sagt Dr. Isabel Klocke, Abteilungsleiterin Steuerrecht und Steuerpolitik beim Bund der Steuerzahler. „Ärgerlich ist das für die Betroffenen, weil unter Umständen zu viel Lohnsteuer abgezogen wurde oder viel bürokratischer Aufwand entstanden ist.“

Rund 120.000 Fälle sind bislang bekannt. Besonders schwer wiegen sie für diejenigen, die sich zu zweit eine Steuernummer teilen. Denn auf Grund einer doppelten Vergabe treffen die Lohnsteuerabzugsmerkmale wie die Steuerklasse möglicherweise nicht zu. Das kann zu einem überhöhten Lohnsteuerabzug führen. Diese Panne steht für eine Reihe verpatzter EDV-Projekte der Verwaltung, die der BdSt eigens in einer Liste zusammengefasst hat.

Zum Hintergrund: Jede Person, die in Deutschland einen Wohnsitz hat oder hier geboren wird, erhält eine Steueridentifikationsnummer, kurz Steuer-ID genannt. Diese Steuer-ID sollte die alten Steuernummern (eTIN) ablösen, um eine bessere Identifizierung des Steuerzahlers zu ermöglichen. Zudem muss bei Umzug oder Heirat keine neue Steuernummer mehr beantragt werden. Auch sollten elektronische Serviceleistungen ermöglicht werden – zum Beispiel die vorausgefüllten elektronischen Steuererklärungsformulare oder die Entgegennahme und Verarbeitung elektronischer Belege, so der Plan des Gesetzgebers im Jahr 2003. Die gesetzliche Grundlage für die Steuer-ID wurde daher bereits mit dem Steueränderungsgesetz 2003 geschaffen.

Die Verordnung zur Einführung der Steueridentifikationsnummern ließ jedoch auf sich warten. Die Nummer wurde unter dem Schlagwort E-Government erst zum 1. Juli 2007 eingeführt. Tatsächlich an die Steuerzahler verschickt wurde die ID erst ein weiteres Jahr später – im Herbst/Winter 2008. Der den Steuerzahlern versprochene Service lässt hingegen weiter auf sich warten, denn auch gut zehn Jahre nach dem Steueränderungsgesetz 2003 gibt es die vorausgefüllte Steuererklärung in ihrer eigentlichen Form noch nicht. Bisher hat sich durch die Steueridentifikationsnummer vor allem eines geändert: Die Vordrucke zur Einkommensteuererklärung tragen nun seit Jahren zwei Nummern – die alte Steuernummer und die neue Steueridentifikationsnummer.

Quelle: BdSt, Pressemitteilung vom 13.02.2014