Pflegebeitrag soll um 0,5 Punkte steigen

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Pflegeversicherung soll ab 2019 um 0,5 Prozentpunkte steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf ( 19/5464) der Bundesregierung vor, der nun im Bundestag beraten wird.

Demnach soll der Beitragssatz von derzeit 2,55 Prozent (Kinderlose 2,80 Prozent) des Bruttoeinkommens auf 3,05 Prozent (Kinderlose 3,30 Prozent) angehoben werden. Mit dem Geld sollen die bereits ausgeweiteten Leistungen in der Pflege sowie die künftigen Kosten für eine verbesserte Pflegeversorgung finanziert werden.

Die Beitragssatzanhebung wird nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums Mehreinnahmen in Höhe von 7,6 Milliarden Euro pro Jahr für die Pflegeversicherung bringen. Bis zum Jahr 2022 sollen die Beiträge dann stabil bleiben.

Die Ausgaben für Pflegeleistungen sind den Angaben zufolge zwischen 2013 und 2017 um mehr als 12 Milliarden Euro gestiegen: von 23,2 Milliarden Euro 2013 auf 35,5 Milliarden Euro 2017 und damit deutlich stärker als erwartet. Um das Defizit auszugleichen, ist eine Beitragssatzanhebung um 0,3 Punkte nötig.

In den kommenden Jahren werden außerdem Zehntausende neue Pflegekräfte benötigt. Mit dem Pflegesofortprogramm und der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) sollen sich die Versorgungslage und die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte verbessern. Das Pflegeschulgeld wird zudem abgeschafft. Für diese künftigen Kosten werden 0,2 Punkte einkalkuliert.

In der vergangenen Wahlperiode waren die Beitragssätze bereits um 0,5 Prozentpunkte angehoben worden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 837/2018